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Baukindergeld geht wegen Corona in die Verlängerung

Inhaltsverzeichnis

Was ist das Baukindergeld?

Das Baukindergeld gibt es in Deutschland seit dem Herbst 2018. Dabei handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Das Geld ist also geschenkt. Es soll Familien mit Kindern und Alleinerziehenden helfen, dem Traum von den eigenen vier Wänden ein Stück näher zu kommen.

Wie hoch ist das Baukindergeld?

Je Kind erhalten Familien einen steuerfreien Zuschuss von 1200 Euro im Jahr – und das zehn Jahre lang. Bei einem Kind liegt der Zuschuss also bei insgesamt 12.000 Euro, Familien mit zwei Kindern können sich über 24.000 Euro freuen, Familien mit drei Kindern erhalten 36.000 Euro.

Ausnahme Bayern Glück haben Familien, die in Bayern leben. Der Freistaat stockt das Baukindergeld aus dem Landeshaushalt um 300 Euro pro Kinder und Jahr auf. Mit dem bayerischen Baukindergeld Plus erhalten Familien mit einem Kind so insgesamt einen Zuschuss von 15.000 Euro. Voraussetzung für diese zusätzliche Unterstützung ist, dass die Antragsteller seit mindestens einem Jahr in Bayern leben oder überwiegend dort arbeiten.

Wer kann Baukindergeld beantragen?

  1. Grundvoraussetzung ist, dass die Familien oder Alleinerziehenden, die das Baukindergeld beantragen, mindestens ein Kind haben, dass zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht volljährig ist. 
  2. Eine zweite Voraussetzung ist, dass derjenige, der den Antrag stellt, mindestens zu 50 Prozent Eigentümer der Immobilie ist und, dass er oder sie zum ersten Mal Wohneigentum besitzt. 
  3. Außerdem wird der Antrag auf Baukindergeld nur dann bewilligt, wenn die Kinder auch mit in die Immobilie einziehen.
Gut zu wissen Wenn Kinder später von zu Hause ausziehen oder nach der Antragstellung weitere Kinder geboren werden beziehungsweise in den Haushalt einziehen, hat das keine Konsequenzen für die Höhe des Baukindergeldes.

Welche Einkommensgrenzen sind beim Baukindergeld zu beachten?

Das zu versteuernde Jahreseinkommen der Ehepartner darf insgesamt bei maximal 90.000 Euro im Jahr liegen. Diese Einkommensgrenze erhöht sich pro Kind um 15.000 Euro, sodass eine Familie mit zwei Kindern jährlich höchsten 105.000 Euro verdienen darf, bei drei Kindern liegt die Einkommensgrenze bei 120.000 Euro.

Kann man Baukindergeld nur beantragen, wenn man eine neue Immobilie baut?

Nein, nicht nur der Bau einer selbst genutzten Immobilie wird durch das Baukindergeld staatlich unterstützt, sondern auch der Kauf einer bereits bestehenden Immobilie – selbst dann, wenn man die Immobilie vorher schon als Mieter bewohnt hat. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, in denen kein Anspruch auf Baukindergeld besteht:

  • Die Immobilie wird von Eltern, Kindern, Ehe- oder Lebenspartnern gekauft
  • Der Antragsteller hat die Immobilie geschenkt oder vererbt bekommen
  • Die Immobilie gehörte dem Antragsteller in der Vergangenheit schon einmal
  • Der Antragsteller besitzt schon eine andere Immobilie
  • Anbau oder Modernisierung einer bereits bestehenden Immobilie
  • Kauf oder Bau von Ferien- und Wochenendhäusern
Achtung! Das Baukindergeld wird nur so lange gezahlt, wie der Antragsteller in der bezuschussten Immobilie wohnt. Wer auszieht oder das Haus beziehungsweise die Wohnung sogar verkauft, bekommt kein Baukindergeld mehr.

Wo kann man das Baukindergeld beantragen?

Der Antrag für das Baukindergeld geht an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Über das Zuschussportal der KfW können sich Neukunden online registrieren und die personenbezogenen Daten angeben. Nach der ersten Registrierung ist eine Identifizierung notwendig – entweder per Videochat oder über das Postident-Verfahren der Deutschen Post. Im letzten Schritt können Antragsteller dann die erforderlichen Daten online an die KfW übermitteln.

Diese Unterlagen sind für einen erfolgreichen Antrag auf Baukindergeld nötig:

  1. Meldebescheinigung der Kommune mit Einzugsdatum
  2. Grundbuchauszug
  3. Steuerbescheide
  4. ggf. Baugenehmigung beziehungsweise notariell beglaubigter Kaufvertrag

Welche Fristen sind beim Baukindergeld einzuhalten?

Im Wesentlichen gibt es drei Fristen, die Familien beim Antrag auf Baukindergeld im Blick behalten sollten. Wer diese Fristen verstreichen lässt, verliert seinen Anspruch auf den staatlichen Zuschuss.

  1. Erst nach dem Einzug in die neue Immobilie kann der Antrag auf Baukindergeld gestellt werden. Ab dann haben Antragsteller sechs Monate Zeit, den Antrag bei der KfW einzureichen. Danach dauert es etwa zwei Wochen bis zum positiven Bescheid. Mit der ersten Zahlung können Antragsteller dann am Ende des darauffolgenden Monats rechnen. In diesem Monat können sie dann auch in den folgenden Jahren mit dem Baukindergeld auf ihrem Konto rechnen.
  2. Der Antrag für das Baukindergeld muss spätestens bis zum 31. Dezember 2023 bei der KfW eingegangen sein, danach soll das Förderprogramm auslaufen.
  3. Bei Neubauten muss der Baubeginn zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 liegen. Bis zum Einzug in die neue Immobilie haben Antragsteller dann bis Ende 2023 Zeit.

Wie lange wird das Baukindergeld jetzt verlängert?

Verlängert hat die Bundesregierung den Zeitraum, in dem der Kaufvertrag unterzeichnet sein oder die Baugenehmigung vorliegen muss. Statt bis Ende 2020 werden nun auch Verträge und Genehmigungen bis Ende März 2021 akzeptiert. Die Frist, bis zu der der Antrag bei der KfW gestellt werden muss, hat sich hingegen nicht verändert. Unter Wahrung der 6-monatigen Antragsfrist nach Einzug in die neue Immobilie liegt hier die Deadline weiterhin beim 31. Dezember 2023.

Wie wurde das Baukindergeld bisher angenommen?

Seit der Einführung im Jahr 2018 haben bundesweit bereits mehr als 265.000 Familien vom Baukindergeld profitiert (Stand: August 2020). Insgesamt sind so Fördergelder in Höhe von mehr als fünf Milliarden Euro geflossen. Vor allem Familien mit ein oder zwei Kindern haben das Baukindergeld bisher genutzt. Rund zwei Drittel von ihnen haben Kinder unter sechs Jahren.

Tipp Der vorgesehene Etat für das Baukindergeld ist noch längst nicht ausgeschöpft. Bis Ende 2023 stehen noch Bundesmittel für rund 500.000 weitere Familien zur Verfügung.

Wo können Familien nach dem Baukindergeld finanzielle Unterstützung bekommen?

Auch wenn das Baukindergeld ausläuft, gibt es weiterhin eine Reihe von Förderprogrammen sowie staatliche Zuschüsse, von denen Familien profitieren können, die sich den Traum vom Eigenheim erfüllen möchten.

  • KfW-Förderung: Neben dem Baukindergeld gibt es bei der staatlichen KfW noch weitere Fördermöglichkeiten. Die günstigen Darlehen und Zuschüsse gibt es sowohl für den Kauf als auch für den Neubau und die Modernisierung von Bestandsimmobilien. Eine wichtige Voraussetzung ist in der Regel eine hohe Energieeffizienz.
  • Wohn-Riester Förderung: Ähnlich wie bei der von der Altersvorsorge bekannten Riester-Rente zahlen Antragsteller monatlich in einen Riester-Vertrag ein und der Staat stockt diese Summe auf.
  • Wohnungsbauprämie: Wer jährlich mindestens 50 Euro in einen Bausparvertrag einzahlt und ein Jahreseinkommen von maximal 26.500 Euro (bei Ehepaaren 51.200 Euro) hat, erhält eine staatliche Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 Prozent.

Darüber hinaus bieten einige Bundesländer über die jeweiligen Landesbanken noch eigene Förder- und Zuschussprogramme sowie günstige Darlehen an.

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