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Berliner Mietendeckel gekippt

Inhaltsverzeichnis

Das Berliner Landesgesetz zum Mietendeckel war 2020 in zwei Stufen in Kraft getreten und hatte zur Folge, dass für knapp 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin die Mieten auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren, Mietobergrenzen eingeführt und überhöhte Mieten abgesenkt wurden. Welche Auswirkungen hat die jüngste bundesverfassungsgerichtliche Erklärung nun für Mieter, Vermieter und den Wohnungsmarkt?

Kein Mietendeckel mehr in Berlin – was bedeutet das für Vermieter?

Vermieter haben nun das Recht, ihr Geld nachträglich einzufordern, sprich Nachzahlungen von den Mietern zu verlangen. 

Mieten ohne Deckelung – Worauf müssen sich Mieter einstellen?

Für Mieter und Mieterinnen besteht eine Nachzahlungspflicht, wenn sie der Vermieter beziehungsweise die Vermieterin einfordert. Als Nachzahlung einforderbar ist die Differenz zwischen der Mietendeckelmiete und der Vertragsmiete – sofern die Mieter*innen zuvor eine Mietminderung erwirkt hatten. 

Die guten Nachrichten: 

  • Wenn Mieter*innen nicht gleich zahlen können, berechtigt das den Vermieter nicht gleich zu kündigen.
  • Einige große Wohnungsunternehmen haben bereits angekündigt, keine Nachzahlungen zu fordern.
  • Der Berliner Senat möchte prüfen, inwieweit soziale Härten bei Nachforderungen an Mieter abgefedert werden können.
Tipp: Wenn Sie Mieter*in sind und von einer Mietendeckelung betroffen waren, sollten Sie das persönliche Gespräch mit ihren Vermieter*innen suchen, um mögliche Nachzahlungsforderungen in Ruhe zu besprechen.

Was ist ohne Mietendeckel in Berlin zu befürchten?

Befürchtet wird, dass ohne einen Mietendeckel, die Wohnkosten weiter steigen und es damit zu einer immer größeren sozialen Spaltung und Verdrängung kommt.

Wird sich der Berliner Wohnungsmarkt ohne Mietendeckel womöglich positiv verändern?

Es gibt Hoffnung, dass sich der Wohnungsmarkt in Berlin ohne einen Mietendeckel mittelfristig wieder entspannt und sich die negativen Konsequenzen des Mietendeckels (Investitionsstau, weniger Neubau, Ballung von Bewerbungen auf bestimmte Wohnungen) abbauen.

Dieser Expertenartikel wurde mit großer Sorgfalt von der Immoportal.com Redaktion geprüft. Unser Anspruch ist es, fachlich fundiertes Wissen zu veröffentlichen. Dennoch kann es sein, dass inhaltliche Fehler nicht entdeckt wurden oder der Inhalt nicht mehr dem aktuellen Gesetzesstand entspricht. Finden Sie Fehler, freuen wir uns, wenn Sie uns Bescheid geben. Wir werden die Informationen dann umgehend berichtigen.
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