MMOFACTUM
Widerrufsbelehrung für Maklerverträge – Verwendung auf immoportal.com
Vorlage für entgeltliche Maklerverträge mit Verbrauchern nach deutschem Recht
Stand: 14. Oktober 2026
Die folgenden Abschnitte sind getrennte Bausteine für die Verwendung auf immoportal.com. Die Belehrung betrifft den entgeltlichen Maklervertrag mit Rüdiger Bolhar / IMMOFACTUM.
Abschnitt 1 ist der Grundtext. Bei einem Vertragsschluss direkt über eine Online-Benutzeroberfläche muss zusätzlich Abschnitt 4 an der dort angegebenen Stelle eingefügt werden. Der Platzhalter für die tatsächliche Widerrufsfunktion ist vorher zu ersetzen.
Abschnitt 2 gehört zur Belehrung. Abschnitt 3 wird für einen gewünschten Tätigkeitsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist gesondert eingebunden. Abschnitt 5 enthält interne Hinweise für die Verwendung bei immoportal.com und gehört nicht in das Belehrungsfeld. Die internen Umsetzungshinweise ebenfalls nicht als Kundentext übernehmen.
Noch offen: Der konkrete Abschlussablauf und die Position einer für diesen Maklervertrag vorgesehenen Online-Widerrufsfunktion sind anhand der öffentlich zugänglichen Informationen von immoportal.com nicht verifiziert. Dies bedeutet nicht, dass eine solche Funktion fehlt. Abschnitt 4 deshalb erst nach Prüfung des tatsächlichen Ablaufs vervollständigen.
1. WIDERRUFSBELEHRUNG
Für den entgeltlichen Maklervertrag zwischen Ihnen als Verbraucher und Rüdiger Bolhar, IMMOFACTUM – Agentur für Immobilien und nachhaltiges Bauen, im Zusammenhang mit unseren auf immoportal.com angebotenen Maklerleistungen.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Rüdiger Bolhar
IMMOFACTUM – Agentur für Immobilien und nachhaltiges Bauen
Auf der Ayl 8
54295 Trier
Telefon: 0651 99217711
E-Mail:
[email protected]
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
2. MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
Rüdiger Bolhar
IMMOFACTUM – Agentur für Immobilien und nachhaltiges Bauen
Auf der Ayl 8
54295 Trier
E-Mail:
[email protected]
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
____________________________________________________________
____________________________________________________________
Bestellt am (*)/erhalten am (*):
____________________________________________________________
Name des/der Verbraucher(s):
____________________________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s):
____________________________________________________________
____________________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
____________________________________________________________
Datum:
____________________________________________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
3. GESONDERTER BAUSTEIN FÜR DEN VORZEITIGEN TÄTIGKEITSBEGINN
Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts
Bei einem entgeltlichen Maklervertrag erlischt Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung, wenn Sie vor Beginn der Leistung ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig werden, und Ihre Kenntnis bestätigt haben, dass Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch uns erlischt. Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag muss Ihre Zustimmung außerdem auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden.
Erklärung zum vorzeitigen Tätigkeitsbeginn
[ ] Ich verlange ausdrücklich und stimme zu, dass Rüdiger Bolhar, IMMOFACTUM – Agentur für Immobilien und nachhaltiges Bauen, bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Erbringung der vereinbarten Maklerleistungen beginnt.
Kenntnisbestätigung
[ ] Mir ist bekannt, dass mein Widerrufsrecht bei vollständiger Erfüllung des Maklervertrags durch Rüdiger Bolhar, IMMOFACTUM – Agentur für Immobilien und nachhaltiges Bauen, erlischt.
Interner Umsetzungshinweis: Beide Felder müssen zunächst leer sein und vom Kunden aktiv ausgewählt werden. Die Erklärungen getrennt vom Belehrungstext erfassen und mit Zeitpunkt und Vertragszuordnung dokumentieren. Ein bloßer Hinweis in den AGB oder eine Empfangsbestätigung ersetzt die ausdrücklichen Erklärungen nicht. Ohne wirksames Verlangen nach vorzeitigem Beginn erst nach Ablauf der Widerrufsfrist tätig werden.
4. ZUSATZ BEI VERTRAGSSCHLUSS ÜBER EINE ONLINE-BENUTZEROBERFLÄCHE – NOCH ZU VERVOLLSTÄNDIGEN
Dieser Zusatz ist erforderlich, wenn für den über das Portal geschlossenen Fernabsatzvertrag eine Widerrufsfunktion nach § 356a BGB bereitgestellt werden muss. Den folgenden Absatz in Abschnitt 1 unmittelbar nach dem Satz zum Muster-Widerrufsformular und vor „Zur Wahrung der Widerrufsfrist …“ einfügen. Vorher den Platzhalter durch die echte Internetadresse oder eine präzise Angabe der tatsächlichen Position der Funktion ersetzen.
Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter [BESTÄTIGTE INTERNETADRESSE ODER GENAUE POSITION DER FÜR DIESEN MAKLERVERTRAG VORGESEHENEN WIDERRUFSFUNKTION EINFÜGEN] ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
Interner Umsetzungshinweis: Die gesetzlich vorgeschriebene Funktion muss tatsächlich vorhanden sein. Ein Textverweis oder eine E-Mail-Adresse allein ersetzt sie nicht. Der Einstieg muss etwa „Vertrag widerrufen“ heißen; die anschließende Bestätigung etwa „Widerruf bestätigen“. Die Funktion muss während der Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben und leicht zugänglich sein. Sie muss Name, Vertragsidentifikation und den elektronischen Kontakt für die Eingangsbestätigung erfassen beziehungsweise bestätigen lassen. Die Eingangsbestätigung muss unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen und den Erklärungsinhalt sowie Datum und Uhrzeit enthalten.
Bei einer reinen Immobilienanzeige oder Kontaktanfrage ohne Vertragsschluss über die Portaloberfläche ist dieser Zusatz nicht allein wegen der Anzeige erforderlich. Maßgeblich ist der tatsächliche Abschlussweg des Maklervertrags. Das gilt auch, wenn die Anfrage von immoportal.com stammt, der Vertrag aber anschließend über die Online-Oberfläche einer Maklersoftware geschlossen wird: Dann ist die dort für diesen Vertrag bereitgestellte Widerrufsfunktion zu prüfen.
Das verwendete Portal ist immoportal.com. Der konkrete Ablauf in Ihrem Anbieterzugang und bei Ihren Interessenten wurde nicht eingesehen. Die öffentlichen Portalinformationen belegen keine konkrete Position einer für IMMOFACTUM-Maklerverträge vorgesehenen Widerrufsfunktion. Deshalb wird hier weder eine Adresse noch eine Menüposition behauptet. Vor einem Vertragsschluss über eine Online-Oberfläche muss dieser Punkt geklärt sein; den Platzhalter nicht veröffentlichen.
5. HINWEISE FÜR IMMOFACTUM – NICHT IN DAS BELEHRUNGSFELD KOPIEREN
Einbindung bei immoportal.com
- Die Abschnitte 1 und 2 als zusammengehörige Kundentexte hinterlegen, soweit Ihr Anbieterzugang dafür ein eigenes Belehrungsfeld bzw. ein gesondertes Formularfeld vorsieht. Eine konkrete Menüfolge ist öffentlich nicht verifiziert.
- Abschnitt 3 getrennt erfassen. Die beiden Kästchen dürfen nicht vorangekreuzt sein. Statischer Text mit Kästchen dokumentiert noch keine Zustimmung des Kunden. Unterstützt das Portal keine aktive Erfassung, sind die Erklärungen vor Beginn der Tätigkeit gesondert einzuholen und zu dokumentieren, z. B. per E-Mail.
- Den Kunden die Belehrung eindeutig als Erklärung von Rüdiger Bolhar / IMMOFACTUM zuordnen lassen und die erforderliche Übermittlung auf einem dauerhaften Datenträger sicherstellen; siehe unten.
- Falls Daten aus einer Maklersoftware übernommen werden, dort und im Portal dieselben aktuellen Firmen- und Belehrungsdaten verwenden.
- Bei Vertragsschluss über eine Online-Oberfläche die tatsächliche Widerrufsfunktion und ihre Position feststellen, Abschnitt 4 vervollständigen und an der angegebenen Stelle in Abschnitt 1 einfügen. Eine allgemeine Kontaktseite oder die Startseite immoportal.com ist hierfür keine ungeprüfte Ersatzangabe.
Gezielt noch zu klären
Wird über den von Ihnen verwendeten Ablauf bereits eine verbindliche Erklärung zum Maklervertrag mit IMMOFACTUM abgegeben, oder werden ausschließlich unverbindliche Kontaktanfragen übermittelt? Falls ein Vertrag über eine Online-Oberfläche geschlossen wird: Wo ist die dafür vorgesehene Widerrufsfunktion erreichbar, und wie erhalten Kunde und IMMOFACTUM die Bestätigung bzw. Widerrufserklärung?
Anwendungsbereich
Diese Vorlage betrifft entgeltliche Maklerverträge mit Verbrauchern, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden. Sie ist keine Widerrufsbelehrung für den Immobilienkaufvertrag selbst und keine geprüfte Vorlage für Verträge nach luxemburgischem Recht.
Firmendaten
Name, Geschäftsbezeichnung, Anschrift, Telefon und E-Mail wurden am 14.10.2026 aus dem Impressum von immofactum.de übernommen. Dort ist „Auf der Ayl 8, 54295 Trier“ angegeben. Vor Verwendung sicherstellen, dass dies weiterhin die richtige zustellfähige Anschrift für Widerrufe ist.
Übermittlung und Portalablauf
Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular müssen dem Kunden rechtzeitig vor dessen Vertragserklärung zur Verfügung stehen. Bei einem Fernabsatzvertrag ist außerdem eine Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, z. B. per E-Mail mit PDF-Anhang, innerhalb angemessener Frist nach Vertragsschluss und spätestens vor Beginn der Dienstleistung bereitzustellen. Sie muss die vorgeschriebenen Informationen enthalten, soweit diese nicht schon zuvor auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt wurden. Nur eine veränderbare Portalwebseite reicht hierfür regelmäßig nicht.
Vorzeitiger Beginn und Provision
Die Zustimmung zum vorzeitigen Tätigwerden bewirkt für sich allein noch kein sofortiges Erlöschen des Widerrufsrechts. Zusätzlich sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die vollständige Vertragserfüllung maßgeblich. Die vorstehenden Erklärungen ersetzen weder eine wirksame Provisionsvereinbarung noch die übrigen Voraussetzungen eines Provisionsanspruchs. Ein Wertersatzanspruch besteht nicht automatisch schon durch jede Anfrage oder Besichtigung.
Abschließende Prüfung
Die Vorlage ist auf die Verwendung bei immoportal.com ausgerichtet. Vor dem Einsatz sollte sie zusammen mit dem tatsächlichen Abschlussablauf rechtlich geprüft werden. Offen ist insbesondere, ob und wo der konkrete Ablauf einen Online-Vertragsschluss und die dazugehörige elektronische Widerrufsfunktion vorsieht. Dies ist eine anhand der angegebenen Quellen erstellte Vorlage, keine Prüfung Ihres Anbieterzugangs und keine Garantie rechtlicher Wirksamkeit im Einzelfall.
QUELLEN UND PRÜFSTAND
Abgerufen am 14. Oktober 2026.
Öffentliche Portalinformationen (keine Bestätigung des konkreten Vertrags- oder Widerrufsablaufs):
https://www.immoportal.com/partnerschaft
Firmendaten:
https://immofactum.de/impressum
Gesetzliches Muster für die Widerrufsbelehrung:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_253anlage_1.html
Gesetzliches Muster-Widerrufsformular:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_253anlage_2.html
Informationspflichten:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_246a__1.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_246a__4.html
Beginn und Erlöschen des Widerrufsrechts, insbesondere § 356 Absatz 5 BGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356.html
Elektronische Widerrufsfunktion:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356a.html
Wertersatz bei Dienstleistungen:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__357a.html
Vertragsbestätigung auf dauerhaftem Datenträger:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312f.html
Inkrafttreten der Änderungen am 19. Juni 2026:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/besserer-verbraucherschutz-2382536
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