Alle Details zur Umfrage Inflation und Mietkosten

Die Inflation steigt und damit die Angst vor steigenden Mieten. Um herauszufinden, von welchen Mieterhöhungsszenarien die Mieter ausgehen, haben wir eine Online-Umfrage unter Mietern ins Leben gerufen und sie zu ihren Sorgen befragt. Hier erfahren Sie alle Details und Ergebnisse der Umfrage.

Inhaltsverzeichnis

Inhalt der Umfrage

Die Umfrage umfasste vier Multiple-Choice-Fragen:

1. Haben Sie Angst vor steigenden Mietkosten?

  • Ja / Nein

2. Wie denken Sie, werden sich die Mietnebenkosten bis Ende des Jahres entwickeln?

  • bleiben gleich / steigen gering (+10%) / steigen moderat (+25%) / steigen stark (>50%)

3. Legen Sie schon Geld zurück falls die Mietnebenkosten steigen?

  • Ja / Nein

4. Enthält Ihr Mietvertrag eine Vereinbarung zur Mieterhöhung?

  • Ja, in Form einer Staffelmiete. / Ja, in Form einer Indexmiete. / Nein. / Weiß ich nicht.

Das originale Umfrageformular können Sie hier einsehen, es ist seit Juni 2022 online:

Ergebnis der Umfrage

Vom 22. Juni 2022 bis zum 11. Juli 2022 wurden insgesamt 1025 Stimmen abgegeben. In den folgenden Tabellen sind alle gegebenen Antworten einzeln aufgeschlüsselt.

1. Haben Sie Angst vor steigenden Mietkosten?

  Stimmen Prozent
Ja 845 82,3
Nein 180 17,7

2. Wie denken Sie, werden sich die Mietnebenkosten bis Ende des Jahres entwickeln?

  Stimmen Prozent
bleiben gleich  36   3,5
steigen gering (+ 10%) 140 13,6
steigen moderat (+ 25%) 253 24,7
steigen stark (> 50%) 596 58,2

3. Legen Sie schon Geld zurück falls die Mietnebenkosten steigen?

  Stimmen Prozent
Ja 277 27
Nein 748 73

4. Enthält Ihr Mietvertrag eine Vereinbarung zur Mieterhöhung?

  Stimmen Prozent
Ja, in Form einer Staffelmiete. 158 15,4
Ja, in Form einer Indexmiete. 131 12,8
Nein. 395 38,5
Weiß ich nicht. 341 33,2

Ergebnis der Umfrage als Grafik

Auswertung der Umfrage

Die Angst vor steigenden Mieten ist groß

Acht von zehn Mietern haben Sorge, dass ihre Miete erhöht wird. Die Mehrheit befürchtet zudem eine Verdoppelung ihrer Mietnebenkosten. Das zeigt eine Online-Umfrage von Immoportal.com



Teurere Lebensmittel, explodierende Benzinpreise, limitiertes Gas – die Sorge vor den Folgen einer Inflation in Deutschland ist groß. Auch die Angst vor steigenden Mieten wächst, wie eine Online-Umfrage des Onlinemagazins Immoportal.com zeigt. 



Bei der Umfrage, bei der 1025 Mieter mitgemacht haben, gaben über 80 Prozent der Befragten an, Angst vor steigenden Mieten zu haben. Allerdings legt nur knapp ein Drittel der Mieter Geld zurück, damit er später genug Reserven für eine Mieterhöhung hat und in seiner Mietwohnung wohnen bleiben kann. „Die Sorge vor steigenden Mieten ist begründet. Viele Menschen belasten heute schon die höheren Preise für Lebensmittel und Strom. Die Angst, sich irgendwann auch die Wohnung nicht mehr leisten zu können, ist daher groß. Und viele verdienen nicht genug, um neben den alltäglichen Kosten noch etwas für eine höhere Miete in naher Zukunft zurücklegen zu können“, sagt Florian Fischer, Gründer des Onlinemagazins Immoportal.com. 



Knapp zwei Drittel der Befragten treibt zudem die Sorge um, dass sich die Mietnebenkosten nahezu verdoppeln werden bis zum Ende des Jahres. Nur jeder vierte geht von moderat steigenden Nebenkosten aus. Dass die Mietnebenkosten gleichbleiben, davon ist lediglich eine Minderheit von drei Prozent der Befragten überzeugt. 



Doch ist all die Sorge begründet? Was steht dazu in den Mietverträgen? Auch hier waren die Umfrageergebnisse sehr aufschlussreich. Knapp 40 Prozent der Befragten haben zu Mietsteigerungen keine Klausel im Mietvertrag stehen. Das heißt, dass sie frühestens 15 Monate nach Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung mit einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete rechnen müssen. Die Miete erhöht sich somit vergleichsweise moderater, denn der Preisaufschlag darf innerhalb von drei Jahren nicht höher sein als 20 Prozent, in vielen Städten sogar nicht höher als 15 Prozent. Das wurde durch die sogenannte Kappungsgrenze festgelegt. 



Schwierig kann es bei einer Klausel zur Indexmiete werden. Diese gestattet es Vermietern, den Mietpreis an die Inflationsrate anzupassen. Dafür verzichtet der Vermieter darauf, die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete anzugleichen. In den vergangenen Jahren, in denen eine stabile Preisentwicklung vorherrschte, war diese Art von Miete durchaus attraktiv für viele Mieter. Mit dem deutlichen Anstieg der Inflationsrate sieht das jetzt aber anders aus. Laut aktuellem Mietrecht gibt es somit keine Höchstgrenze bei der Erhöhung der Mieten, und die Mietpreisbremse muss auch nicht eingehalten werden. 



„Eine hohe Inflation führt also automatisch zu einer Erhöhung der Mieten“, warnt Fischer. Mehr als jeder zehnte der Befragten gab in der Umfrage an, eine Klausel zur Indexmiete in seinem Vertrag stehen zu haben. Sie könnten von einer deutlich steigenden Miete in den nächsten Monaten betroffen sein. „Ich kann Mietern nur raten, in ihren Verträgen nachzusehen, um welche Art von Miete es sich bei ihnen handelt und ob es einen Eintrag zur Indexmiete oder Staffelmiete gibt.“ 



Rund 15 Prozent der befragten Mieter gab an, einen Eintrag zu einer Staffelmiete im Vertrag stehen zu haben. Staffelmiete bedeutet, dass die Miete in regelmäßigen Abständen um einen bestimmten Prozentsatz erhöht werden darf. In welchen Abständen und in welcher Höhe wurde vor Abschluss des Mietvertrags zwischen Vermieter und Mieter ausgehandelt. 

Text und Grafik zum Download

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