Direkt zum Inhalt
A (28) | B (52) | C (5) | D (19) | E (22) | F (34) | G (30) | H (14) | I (12) | J (2) | K (34) | L (17) | M (22) | N (20) | O (7) | P (14) | Q (1) | R (24) | S (32) | T (22) | U (8) | V (15) | W (23) | X (1) | Z (7)

Was bedeutet die Abnahmepflicht des Bauherren?

Inhaltsverzeichnis

Die Abnahmepflicht ist die Hauptpflicht des Bauherren und besteht darin, die bestellten Leistungen anzunehmen und den entsprechenden Werkslohn zu bezahlen. Diese Pflicht ist gesetzlich festgelegt und kann auch aus Teilabnahmen bestehen wie beispielsweise die Rohbauabnahme. Im Abnahmeprotokoll werden alle Leistungen und eventuelle Mängel aufgeführt. Eine Abnahme kann nur dann verweigert werden, wenn das Bauwerk erhebliche Mängel aufweist.

WEITERFÜHRENDE LINKS

Dieser Expertenartikel wurde mit großer Sorgfalt von der Immoportal.com Redaktion geprüft. Unser Anspruch ist es, fachlich fundiertes Wissen zu veröffentlichen. Dennoch kann es sein, dass inhaltliche Fehler nicht entdeckt wurden oder der Inhalt nicht mehr dem aktuellen Gesetzesstand entspricht. Finden Sie Fehler, freuen wir uns, wenn Sie uns Bescheid geben. Wir werden die Informationen dann umgehend berichtigen.
Zurück zum Anfang