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Bautagesbericht

Inhaltsverzeichnis

Was versteht man unter einem Bautagesbericht?

Auf einer Baustelle wird über alle ausgeführten Arbeiten Bericht geführt. Bautagesberichte und Wochenberichte, auch unter Tages- und Wochenstundenberichte bekannt, zählen zum Berichtswesen auf der Baustelle. Die Bautagesberichte sind eine Dokumentation aller maßgeblichen Vorgänge und Tätigkeiten der Bauausführung eines Bauvorhabens.

Von Interesse ist diese Dokumentation und die damit getroffenen Aussagen vor allem für den Bauherren beziehungsweise Auftraggeber sowie für das bauausführende Unternehmen. So dient die Dokumentation auch  

  • der Kontrolle, ob zu den dokumentierten und ausgeführten Bauleistungen eventuell zusätzliche (über das Bausoll hinausgehende) Leistungen erbracht wurden, aus denen sich  gegebenenfalls ein Nachtrag ableiten lässt
  • des Vergleichs von tatsächlich benötigter Arbeitszeiten zu den Soll-Vorgaben für die im Bericht dokumentierten ausgeführten Bauleistungen.

Die Anforderungen an Bautagesberichte sind, je nach Baumaßnahme, in verschiedenen Regelwerken definiert. Im Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB, von 08/2019) in Teil 1, Tz. 1.4 der Leistungsbeschreibung, Nr. 15 finden sich die Anforderungen an Bautagesberichte in der Baubeschreibung für den Straßen- und Brückenbau.

Ein Auftragnehmer, der Bautagesberichte erstellt, muss in die Baubeschreibung folgenden Textbaustein mit aufnehmen: „Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrags von Bedeutung sein können".

Welche Angaben finden sich in einem Bautagesbericht?

Insbesondere sind folgende Punkte für einen Bautagesbericht relevant:

  • Tägliche Arbeitszeit (Beginn und Ende)
  • Witterung (Niederschlagsmengen, Luftfeuchtigkeit, Temperaturen)
  • Qualifikation und Anzahl der auf der Baustelle arbeitenden Handwerker/Fachleute
  • andere Gewerke, Betriebe, mögliche Nachunternehmer
  • Wesentliche Angaben des Baufortschritts (Beginn und Ende umfangreicherer Bauleistungen wie beispielsweise Betonierarbeiten)
  • Umfang und Anlieferungsdatum von Hauptbaustoffen
  • Umfang, Ort und Art (Bauteil, Station) der ausgeführten Arbeiten
  • Beziffern eingesetzter Großgeräte sowie deren Zu- und Abgang,
  • Unterbrechungen und Behinderungen der Bauausführung
  • Angaben zur Arbeitseinstellung unter Nennung von Gründen
  • Relevante Vorkommnisse wie beispielsweise Arbeitsunfälle

Grundsätzlich ist die Abgabe des Bautagesberichts tagesaktuell vorgesehen. In Absprache und gegenseitigem Einvernehmen zwischen Bauherr und Auftragnehmer kann auch ein anderer Intervall festgelegt werden.

Wo liegt der Unterschied zwischen Bautagesbericht und Bautagebuch?

Enthält ein Bautagesbericht alle erforderlichen Angaben, kommt er inhaltlich der Führung des Bautagebuchs durch den Bauausführenden recht nahe. Im Gegensatz zum Bautagebuch umfasst der Bautagesbericht jedoch keine so detaillierten und umfassenden Aufzeichnungen, wie dies beim Bautagebuch der Fall ist und gefordert wird.

Im Zuge der Bauüberwachung sind Bautagesberichte dahingehend zu überprüfen, ob die geforderten Angaben zum einen im Bautagesbericht enthalten und ob diese plausibel sind. Gegebenenfalls muss hier nachgebessert werden.

Wie mit mangelhaften Bautagesberichten umgehen?

Augenscheinlich fehlerhafte oder unvollständige Berichte sind in jedem Fall mit der Auflage zur Berichtigung an den Auftragnehmer zurückzugeben. Fordert der Auftragnehmer eine Bestätigung über den Erhalt der Bautagesberichte vom Auftraggeber beziehungsweise Bauüberwacher, ist dem in jedem Fall Folge zu leisten.

Achtung Bei einer solchen Eingangsbestätigung ist darauf zu achten, dass durch den bestätigten Empfang keinerlei Anerkenntnis der Richtigkeit der Bautagesberichte erfolgt. Darauf ist ausdrücklich hinzuweisen, da die Bautagesberichte erst sorgfältig auf ihre Richtigkeit geprüft werden müssen, was nicht auf einen ersten Blick möglich ist.  

In der Regel werden die Bautagesberichte sowie das Bautagebuch vom Auftraggeber im Original gesammelt. Kopien dieser Unterlagen bewahrt der Auftragnehmer oder dessen Bauleiter auf. Am besten werden diese  Unterlagen vom Bauüberwacher aufbewahrt, der auch die Unterlagen der Rechnungslegung vorhält.  

Von Wochenstundenberichten ist die Rede, werden Aussagen beziehungsweise Angaben aus den jeweiligen Tagesberichten für eine gesamte Woche erfasst. Allerdings sind Tagesberichte meist wesentlich detaillierter, was ihnen mehr Aussagekraft verleiht.

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