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Was versteht man unter dem Dauerwohnrecht?

Inhaltsverzeichnis

Das Dauerwohnrecht besteht in einer Belastung des Grundstücks, das dem Berechtigten unter Ausschluss des Eigentümers zugesteht, in einer bestimmten Wohnung zu leben oder sie für anderweitige, nicht gewerbliche Zwecke zu nutzen. Dieses Recht ist veräußerlich und
vererbbar. Es kann jedoch vereinbart werden, dass der Eigentümer einer Veräußerung zustimmen muss.

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