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Was ist eine Errichterbescheinigung?

Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet Errichterbescheinigung?

Die Errichterbescheinigung ist ein Dokument, mit dem ein Unternehmer nach Durchführung eines Auftrags bestätigt, dass er die geforderten Arbeiten ordnungsgemäß und richtlinienkonform ausgeführt hat.

Errichterbescheinigung und Fachunternehmerbescheinigung – was ist der Unterschied?

Oft werden die Begriffe Errichterbescheinigung und Fachunternehmerbescheinigung synonym verwendet, dabei handelt es sich um zwei ganz unterschiedliche Dokumente: Die Errichterbescheinigung stellt ein Unternehmer nach Fertigstellung der Leistung aus, die Fachunternehmerbescheinigung hingegen, bevor er mit der Leistungsausführung beginnt. Sie bestätigt, dass der Unternehmer über die notwendige Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügt. Der Auftraggeber kann die Fachunternehmerbescheinigung im Vergabeverfahren von den bietenden Unternehmen als Eignungsnachweis verlangen.

Gut zu wissen

Neben den Begriffen Errichterbescheinigung und Fachunternehmerbescheinigung gibt es noch die Fachunternehmererklärung. Eine Fachunternehmererklärung ist das Gleiche wie eine Errichterbescheinigung.

Errichterbescheinigung = Fachunternehmererklärung ≠ Fachunternehmerbescheinigung

Wann benötige ich eine Errichterbescheinigung?

1. Beim Antrag von Förderungen für Energiesparmaßnahmen

Wer Fördermittel für Energiesparmaßnahmen in Anspruch nehmen möchte, muss bei einem Antrag darauf eine Errichterbescheinigung vorlegen.

Sanierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung können zum Beispiel sein:

  • Erneuerung der Fenster
  • Austausch der Heizung
  • Austausch der Dämmung
  • Erneuerung des Dachs

2. Für das Einspeisen von selbst erzeugtem Strom ins Netz

Wer Strom erzeugt und ins Netz einspeisen möchte, muss einen Netzanschluss beantragen. Dafür verlangen die Energieversorger unterschiedliche Dokumente, eine Errichterbescheinigung kann auch dazu zählen.

3. Bei der Bauabnahme

Sind die Baumaßnahmen abgeschlossen, folgt die Bauabnahme, bei der geprüft wird, ob alle Arbeiten richtig ausgeführt wurden. Sie erfolgt in der Regel mittels der Errichterbescheinigungen der einzelnen Gewerke.

4. Im Schadensfall

Kommt es nach Bauende zu einem Schaden durch eine unsachgemäß ausgeführte Arbeit, kann über die Errichterbescheinigung der verantwortliche Unternehmer zur Haftung herangezogen werden. Denn dieser erklärt darin, dass er ordnungsgemäß und den Vorschriften entsprechend gearbeitet hat. Die Errichterbescheinigung dient als Garantienachweis für den Auftraggeber.

Was muss in einer Errichterbescheinigung stehen?

Eine Errichterbescheinigung kann formlos ausgeführt werden, folgende Angaben sind aber sinnvollerweise zu machen:

  • Erstellungsdatum der Errichterbescheinigung
  • Kontaktdaten des Unternehmens, die die Leistung ausgeführt hat
  • Name des verantwortlichen Bauleiters
  • Anschrift vom Ausführungsort
  • gegebenenfalls Lageplan, in dem dargestellt ist, wo genau die Leistung ausgeführt wurde
  • Ausführungsdatum
  • exakte Bezeichnung der ausgeführten Arbeit
  • genaue Angabe der Vorschriften, gemäß denen die Arbeit ausgeführt wurde (DIN-Norm, DIN-VDE-Norm, etc.)
  • Aufführung der verbrauchten Materialien mit gegebenenfalls den entsprechenden Zulassungsnummern
  • Sachkundebeleg des Unternehmens
  • Unterschrift des Unternehmens
Hinweis Es kann aufgrund der vielen Vorschriften hilfreich sein, bereits vorgegebene Formblätter für die Errichterbescheinigung zu nutzen, wie sie viele Gemeinden online anbieten.

Wer stellt die Errichterbescheinigung aus?

Die Errichterbescheinigung ist von dem Unternehmen auszustellen, das die Arbeit ausgeführt hat – zum Beispiel Unternehmen für

  • Heizungs- und Sanitäranlagen,
  • Fenster- und Türanlagen,
  • Solaranlageninstallationen,
  • Elektroinstallationen,
  • Brandschutztechnik,
  • Sanierungsumbauten,
  • Dachbau oder Dachsanierung,
  • Mauer- und Verputzarbeiten.
Tipp Auftraggeber sollten vor der Vergabe eines Auftrags abklären, ob das Unternehmen bereit ist, eine Errichterbescheinigung auszustellen. Denn manche Unternehmen möchten bei Mängeln nicht zur Verantwortung gezogen werden können und sind deshalb nicht dazu bereit.
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