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Was versteht man unter einem Grundbuchauszug?

Inhaltsverzeichnis

Als Grundbuchauszug wird die Abschrift aller rechtlichen Eintragungen eines Grundstücks im Grundbuch bezeichnet. Dementsprechend ist der Aufbau eines Grundbuchauszuges mit dem Grundbuchaufbau identisch.

Arten von Grundbuchauszügen

  • beglaubigter Grundbuchauszug: Das Amt bestätigt mit der Beglaubigung, dass der Auszug keine Fälschung ist. Ob ein beglaubigter Grundbuchauszug notwendig ist, entscheidet die Stelle, bei der der Auszug vorgelegt werden soll. Notwendig wird eine Beglaubigung zum Beispiel beim Verkauf beziehungsweise Kauf eines Grundstück beziehungsweise einer Immobilie. Der beglaubigte Grundbuchauszug belegt, wer der Eigentümer ist. Auch im Falle einer Kreditaufnahme ist diese Form des Auszugs gefordert. Die Bank prüft damit den Beleihungswert der Immobilie. Wichtig: Das Dokument sollte beim Verkaufstermin höchstens 14 Tage alt sein.
  • unbeglaubigter Grundbuchauszug: Sobald der Grundbuchauszug nur für die eigenen Unterlagen benötigt wird, reicht ein unbeglaubigter Auszug aus. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Mieter sicher gehen möchten, dass der Vermieter wirklich der Eigentümer der gemieteten Immobilie ist.

Wer einen Grundbuchauszug beantragen darf

Da Grundbucheinträge sensible Daten wie Schulden oder Belastungen eines Grundstücks dokumentieren, führen die Grundbuchämter die Grundbücher nicht als öffentliche Register. Somit ist die Einsicht beschränkt. Einen Auszug aus dem Grundbuch wird nur Personen gewährt, die ein berechtigtes Interesse haben:

  • Grundstückseigentümer
  • andere im Grundbuch eingetragenen Personen
  • Gläubiger des Eigentümers, im Falle einer Zwangsversteigerung
  • Rechteinhaber des Grundstücks, z.B. beim Wegerecht
  • Erben, sofern sie die Immobilie / das Grundstück annehmen möchten
  • Potenzielle Käufer müssen durch einen Vorkaufsvertrag belegen können, dass sie beabsichtigen die Immobilie / das Grundstück zu kaufen
  • Mieter, wenn sie prüfen wollen, ob der Vermieter der Eigentümer der gemieteten Immobilie ist
  • Kreditinstitute, wenn Bauland bzw. Immobilie als Kreditsicherheit dienen soll
  • Immobilien-Gutachter oder -Sachverständiger im Auftrag eines Kunden
  • Besitzer mit gültiger Vollmacht durch eine berechtigte Person
  • öffentlich bestellte Personen wie Notare, Gerichte, Makler und andere Behörden
Achtung: Es kann passieren, dass trotz berechtigtem Interesse, das Grundbuchamt keine Auskunft ohne die Zustimmung des Eigentümers gewährt. Sie können nach eigenem Ermessen entscheiden.

Wie ein Grundbuchauszug beantragt wird

Der Antrag auf einen Grundbuchauszug muss beim zuständigen Grundbuchamt gestellt werden. Dabei sind verschiedene Wege möglich:

  • Persönliches Erscheinen beim Grundbuchamt (hierfür Personalausweis und Meldebescheinigung mitbringen)
  • Schriftlich per Brief oder Fax (hierfür Grundbuchbezirk, Blattnummer, Straße und Hausnummer der Immobilie angeben)
  • Elektronisch über einen Notar 

Achtung: Wer als Nichteigentümer einen Grundbuchauszug einer Immobilie oder eines Grundstücks beantragen möchte, muss der Einsichtsstelle sein berechtigtes Interesse belegen. Zum Beispiel durch einen Miet- / Kaufvertrag oder einen Erbschein.

WIe viel ein Grundbuchauszug kostet

Die Kosten für einen Grundbuchauszug richten sich nach der Form des Antrags:

  • beglaubigter Grundbuchauszug: 20 Euro (Stand 2020)
  • unbeglaubigter Grundbuchauszug: 10 Euro (Stand 2020)

Achtung: Für einen elektronische Grundbuchauszug fallen höhere Kosten an.

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