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Was bedeutet der Begriff Grundstück?

Inhaltsverzeichnis

Der Begriff des Grundstücks ist nicht legal definiert. Im privatrechtlichen Sinn handelt es sich um einen abgegrenzten Teil der Erdoberfläche. Grundsätzlich erstreckt sich dieser Raum auch auf den Raum unter der Erdoberfläche. Das Grundstück wird im Grundbuch gebucht. Das Grundstück umfasst außer dem Grund und Boden auch die auf ihm errichteten Anlagen, wie beispielsweise Gebäude oder Bepflanzungen (wesentliche Bestandteile).

Wie kann ein Grundstück verändert werden: 

1. Vereinigung
Jedes alte Grundstück wird zum Bestandteil des neuen Grundstücks, welches eine neue laufende Nummer erhält. Hierbei bleiben beschränkte dingliche Rechte und Belastungen der Ausgangsgrundstücke erhalten. Die rechtliche Grundlage findet sich im § 980 I BGB. 

2. Zuschreibung 
Hierbei wird ein Grundstück einem anderen Grundstück als dessen Bestandteil zugeschrieben. Die Grundpfandrechte des Hauptgrundstücks ergreifen das zugeschriebene Grundstück, jedoch nicht die dinglichen Belastungen. Die rechtliche Grundlage findet sich im § 980 I BGB. 

3. Teilung
Durch die Teilung, auch Abschreibung genannt entsteht ein neues Grundstück das eigenständig im Grundbuch zu buchen ist. Die Belastungen des ungeteilten Grundstücks gehen auf die neuen Teile über und werden zu Gesamtrechten. Grunddienstbarkeiten und beschränkt persönliche Dienstbarkeiten erlöschen auf dem Teil, der außerhalb ihres Ausübungsbereichs befindet. Die rechtliche Grundlage findet sich im § 19 BauGB / öffentliches Recht). 

Vergleiche hierzu Grund und Boden und Flurstück.

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