Direkt zum Inhalt
A (28) | B (52) | C (5) | D (19) | E (22) | F (34) | G (30) | H (14) | I (12) | J (2) | K (34) | L (17) | M (22) | N (20) | O (7) | P (14) | Q (1) | R (24) | S (32) | T (22) | U (8) | V (15) | W (23) | X (1) | Z (7)

Was versteht man unter einer Hypothek?

Inhaltsverzeichnis

Die Hypothek gehört zu den Grundpfandrechten und ist ein Instrument zur Absicherung eines Darlehens. Mit Eintragung der Hypothek in das Grundbuch wird dem Fremdkapitalgeber ein Verwertungsrecht an der Immobilie oder des Grundstücks für den Fall eines Forderungsausfalls eingeräumt. Im Gegensatz zur Grundschuld ist die Hypothek mit der Forderung rechtlich verknüpft und erlischt bei vollständiger Kreditrückzahlung. Aufwands- und Kostengründe führten dazu, dass die Grundschuld die Hypothek als klassisches Grundpfandrecht verdrängt hat.

WEITERFÜHRENDE LINKS

Dieser Expertenartikel wurde mit großer Sorgfalt von der Immoportal.com Redaktion geprüft. Unser Anspruch ist es, fachlich fundiertes Wissen zu veröffentlichen. Dennoch kann es sein, dass inhaltliche Fehler nicht entdeckt wurden oder der Inhalt nicht mehr dem aktuellen Gesetzesstand entspricht. Finden Sie Fehler, freuen wir uns, wenn Sie uns Bescheid geben. Wir werden die Informationen dann umgehend berichtigen.
Zurück zum Anfang