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Was versteht man unter einer notwendigen Treppe?

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine baurechtlich notwendige Treppe?

Gemäß Bauordnungsrecht wird zwischen notwendigen und nicht notwendigen Treppen unterschieden. Zu den notwendigen Treppen zählen all jene Treppen, die Bestandteil notwendiger Flucht- und Rettungswegen sind. Jedes Geschoss, das nicht ebenerdig liegt, muss Zugang zu mindestens einer notwendigen Treppe haben, wobei sie aus nicht zu großer Entfernung erreichbar sein muss. Die Anzahl und Abmessung der notwendigen Treppen richtet sich nach der Gebäudegröße und der Anzahl der Benutzer.

Notwendige Treppe: Welche Anforderungen gelten?

Treppen und Geländer werden nach DIN 18065 Gebäudetreppen geplant und errichtet – so auch notwendige Treppen. Nur für Rolltreppen, Freitreppen im Gelände oder einschiebbare Treppen gilt die DIN nicht. Ergänzt werden die Regelungen der DIN 18065 durch die Landesbauordnungen. Widersprechen sich DIN und Landesbauordnung, gilt primär die Landesbauordnung.

Die Musterbauordnung (MBO) fordert, dass die notwendige Treppe so angeordnet, errichtet, geändert und instandgehalten werden, dass sie nicht die öffentliche Sicherheit und Ordnung, vor allem nicht das Leben und die Gesundheit gefährdet.

Da notwendige Treppen im Gefahrenfall als Fluchtwege dienen, sind in den einzelnen Landesbauordnungen (LBO) Vorgaben zur Ausführung der Treppen bezüglich ihrer Brandsicherheit festgehalten. Wie streng die Vorschriften sind, hängt zum einen von der Größe und Nutzung des Gebäudes ab und zum anderen von der Anzahl und den Fähigkeiten der Personen, die in dem Gebäude zu erwarten sind. In Sonderbauten wie Krankenhäusern, in denen sich Menschen aufhalten, die sich nur eingeschränkt bewegen und womöglich nicht selbst retten können, gelten zum Beispiel strengere Regelungen – unter anderem bezüglich Handläufen, Steigungsverhältnissen und Stufenausbildung. Für Kleingebäude und Industrieanlagen mit eigener Werksfeuerwehr gelten dahingegen gelockerte Vorschriften.

Die Landesbauordnungen fordern unter anderem Folgendes:

  • Gebäude mit mehr als drei Vollgeschossen müssen in der Regel ein allseits räumlich geschlossenes, innen liegendes Treppenhaus haben, das an der Gebäudeaußenseite angeordnet ist und ein Fenster besitzt.
  • In Hochhäusern muss es mindestens zwei voneinander getrennte Treppenräume geben, deren Laufbreite mindestens 1,25 Metern misst. Wenn der Ausgang in einem Gebäudeteil angeordnet ist, der weniger als 22 Meter hoch ist, muss nur ein Treppenraum bis ins Erdgeschoss führen.
  • Eine notwendige Treppe darf maximal 35 Meter von jedem Punkt des Gebäudes entfernt angeordnet sein.
Wichtig! Wie bei jeder Treppe müssen auch bei einer notwendigen Treppe Auftritt und Steigung unter Berücksichtigung des Schrittmaßes verantwortlich gewählt werden.

 

Anforderungen an notwendige Treppen in Wohngebäuden

Die Musterbauordnung (MBO) stellt an notwendige Treppen in Wohnungen oder Wohnhäusern keine gesonderten Anforderungen; vielmehr macht sie eine Abstufung der Vorschriften an den Gebäudeklassen fest. Zum Beispiel gibt sie vor, dass die tragenden Teile notwendiger Treppen in Gebäuden der Gebäudeklasse 5 feuerhemmend sein und aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen müssen. In Gebäuden der Gebäudeklasse 4 hingegen müssen die tragenden Teile notwendiger Treppen aus nicht brennbaren Baustoffen und in Gebäuden der Gebäudeklasse 3 aus nicht brennbaren Baustoffen oder feuerhemmend sein. Zur nutzbaren Breite der Treppenläufe und Treppenabsätze macht die Musterbauordnung nur vage Angaben: Sie müssen für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen.

Präziser wird die DIN 18065. Sie schreibt für notwendige Treppen innerhalb von Wohnungen und bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten genaue Maße vor:

  • Die nutzbare Laufbreite der notwendigen Treppe muss mindestens 80 Zentimeter breit sein.
  • Die Steigung der notwendigen Treppe muss geringer als 20 Zentimeter sein.
  • Der Auftritt muss mindestens 26 Zentimeter betragen – beziehungsweise 23 Zentimeter bei mindestens drei Zentimeter Unterschneidung der Stufe.
Anmerkung: Die in diesem Artikel aufgeführten Vorschriften bezüglich notwendiger Treppen sind nicht als abschließend zu betrachten. Die Musterbauordnung und die DIN 18065 enthalten noch mehr Anforderungen und sollten deshalb vor der Planung einer notwendigen Treppe genau studiert werden.
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