Direkt zum Inhalt
A (28) | B (52) | C (5) | D (19) | E (22) | F (34) | G (30) | H (14) | I (12) | J (2) | K (34) | L (17) | M (22) | N (20) | O (7) | P (14) | Q (1) | R (24) | S (32) | T (22) | U (8) | V (15) | W (23) | X (1) | Z (7)

Schlüsselfertiges Bauen

Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet schlüsselfertiges Bauen?

Beim schlüsselfertigen Bauen wird das Haus oder die Wohnung vom Bauträger beziehungsweise Generalübernehmer komplett eingerichtet und ist damit sofort bezugsfertig. Während des Bauprozesses werden die einzelnen Bauschritte und Teilbereiche an einzelne Subunternehmer aus den jeweiligen Gewerken weitergegeben. Die Haftungsansprüche bestehen dann gegen den Bauträger beziehungsweise Generalübernehmer, der im Durchgriff wieder gegen den Subunternehmer einen Haftungsanspruch stellen kann. Meist wird beim schlüsselfertigen Bauen mit Festpreisen gearbeitet, was die Bonität des Produkts beeinflusst.

Weiterführende Links

Dieser Expertenartikel wurde mit großer Sorgfalt von der Immoportal.com Redaktion geprüft. Unser Anspruch ist es, fachlich fundiertes Wissen zu veröffentlichen. Dennoch kann es sein, dass inhaltliche Fehler nicht entdeckt wurden oder der Inhalt nicht mehr dem aktuellen Gesetzesstand entspricht. Finden Sie Fehler, freuen wir uns, wenn Sie uns Bescheid geben. Wir werden die Informationen dann umgehend berichtigen.
Zurück zum Anfang