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Teileigentum

Inhaltsverzeichnis

Als Teileigentum bezeichnet man ein Sondereigentum, das an nicht zu Wohnzwecken dienlichen Räumen besteht. Darüber hinaus besteht, wie auch beim Wohnungseigentum, anteiliges Miteigentum am Gemeinschaftseigentum.

 

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