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Was versteht man unter Vorerbe?

Inhaltsverzeichnis

Ein Vorerbe erbt zunächst auf Zeit, soweit dies vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag veranlasst wird. Der Erblasser kann einen bestimmten Zeitpunkt oder ein Ereignis festlegen, wann der Erlass an den Schlusserben übergeht. Bei dieser Vorgehensweise wird die Erbsteuer zweimal fällig. Ob der Vorerbe vom Erlass profitiert, wird ebenfalls im Testament festgehalten.

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