Grundstückspreise in Altrip 2023

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Die Grundstückspreise in Altrip liegen in mittlerer Lage bei 520 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 55 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 351 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
351€/m2
390€/m2
429€/m2
Mittlere Lage
468€/m2
520€/m2
572€/m2
Gute Lage
45€/m2
50€/m2
55€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Altrip nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 495 € 660 € 63 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 440 € 587 € 56 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 401 € 535 € 51 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 366 € 488 € 47 €

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Grundstückspreise in Altrip unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Altrip ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 319 € 426 € 41 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 390 € 520 € 50 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 468 € 624 € 60 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Altrip nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 8 € 17 € 26 €
Bauerwarungsland 72 € 111 € 150 €
Ungeordnetes Rohbauland 166 € 228 € 291 €
Geordnetes Rohbauland 312 € 332 € 353 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Altrip im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 149 € 198 € 19 €
2002 147 € 196 € 18 €
2003 157 € 210 € 20 €
2004 195 € 261 € 25 €
2005 202 € 270 € 25 €
2006 226 € 302 € 29 €
2007 240 € 321 € 30 €
2008 263 € 350 € 33 €
2009 248 € 330 € 31 €
2010 239 € 318 € 30 €
2011 254 € 338 € 32 €
2012 251 € 334 € 32 €
2013 252 € 336 € 32 €
2014 263 € 351 € 33 €
2015 271 € 362 € 34 €
2016 282 € 376 € 36 €
2017 306 € 409 € 39 €
2018 342 € 457 € 43 €
2019 370 € 493 € 47 €
2020 371 € 495 € 47 €
2021 389 € 519 € 49 €
2022 402 € 537 € 51 €
2023 390 € 520 € 50 €

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Hinweise zu Bodenrichtwerten in Altrip

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Altrip ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Altrip

Der Bodenwert in Altrip liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 50 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um -87%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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