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Grundstückspreise in Esslingen-Zollberg 2023

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Die Grundstückspreise in Esslingen-Zollberg liegen in mittlerer Lage bei 780 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 880 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 666 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
666€/m2
740€/m2
814€/m2
Mittlere Lage
702€/m2
780€/m2
858€/m2
Gute Lage
720€/m2
800€/m2
880€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Esslingen-Zollberg nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 939 € 990 € 1016 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 836 € 881 € 903 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 762 € 803 € 824 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 695 € 733 € 752 €

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Grundstückspreise in Esslingen-Zollberg unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Esslingen-Zollberg ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 606 € 639 € 656 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 740 € 780 € 800 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 888 € 936 € 960 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Esslingen-Zollberg nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 12 € 25 € 39 €
Bauerwarungsland 109 € 167 € 226 €
Ungeordnetes Rohbauland 249 € 343 € 436 €
Geordnetes Rohbauland 468 € 499 € 530 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Esslingen-Zollberg im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2000 282 € 298 € 305 €
2001 279 € 294 € 302 €
2002 299 € 315 € 323 €
2003 371 € 391 € 401 €
2004 384 € 405 € 415 €
2005 430 € 453 € 465 €
2006 456 € 481 € 493 €
2007 499 € 526 € 539 €
2008 470 € 496 € 508 €
2009 453 € 478 € 490 €
2010 482 € 508 € 521 €
2011 476 € 502 € 515 €
2012 478 € 504 € 517 €
2013 499 € 526 € 540 €
2014 515 € 543 € 557 €
2015 535 € 564 € 579 €
2016 582 € 613 € 629 €
2017 650 € 685 € 703 €
2018 702 € 740 € 759 €
2019 705 € 743 € 762 €
2020 739 € 779 € 799 €
2021 764 € 805 € 826 €
2022 740 € 780 € 800 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Esslingen-Zollberg

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Esslingen-Zollberg ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Esslingen-Zollberg

Der Bodenwert in Esslingen-Zollberg liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 800 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 8%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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