Grundstückspreise in Feucht 2023

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Die Grundstückspreise in Feucht liegen in mittlerer Lage bei 482 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 856 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 322 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
322€/m2
358€/m2
393€/m2
Mittlere Lage
433€/m2
482€/m2
530€/m2
Gute Lage
701€/m2
779€/m2
856€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Feucht nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 454 € 612 € 989 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 404 € 544 € 880 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 368 € 496 € 802 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 336 € 453 € 732 €

Grundstückspreise in Feucht unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Feucht ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 293 € 395 € 638 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 358 € 482 € 779 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 429 € 578 € 934 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Feucht nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 7 € 15 € 24 €
Bauerwarungsland 67 € 103 € 139 €
Ungeordnetes Rohbauland 154 € 212 € 269 €
Geordnetes Rohbauland 289 € 308 € 327 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Feucht im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 136 € 184 € 297 €
2002 135 € 182 € 294 €
2003 144 € 194 € 314 €
2004 179 € 241 € 391 €
2005 186 € 250 € 405 €
2006 208 € 280 € 453 €
2007 221 € 297 € 480 €
2008 241 € 325 € 525 €
2009 227 € 306 € 495 €
2010 219 € 295 € 477 €
2011 233 € 314 € 507 €
2012 230 € 310 € 501 €
2013 231 € 311 € 504 €
2014 241 € 325 € 525 €
2015 249 € 335 € 542 €
2016 259 € 348 € 564 €
2017 281 € 379 € 613 €
2018 314 € 423 € 684 €
2019 339 € 457 € 739 €
2020 341 € 459 € 742 €
2021 357 € 481 € 778 €
2022 369 € 497 € 804 €
2023 358 € 482 € 779 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Feucht

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Feucht ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Feucht

Der Bodenwert in Feucht liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 779 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 117%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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