Grundstückspreise in Filderstadt-Sielmingen 2023

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Die Grundstückspreise in Filderstadt-Sielmingen liegen in mittlerer Lage bei 760 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 891 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 666 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
666€/m2
740€/m2
814€/m2
Mittlere Lage
684€/m2
760€/m2
836€/m2
Gute Lage
729€/m2
810€/m2
891€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Filderstadt-Sielmingen nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 939 € 965 € 1028 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 836 € 858 € 915 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 762 € 782 € 834 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 695 € 714 € 761 €

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Grundstückspreise in Filderstadt-Sielmingen unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Filderstadt-Sielmingen ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 606 € 623 € 664 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 740 € 760 € 810 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 888 € 912 € 972 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Filderstadt-Sielmingen nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 12 € 25 € 38 €
Bauerwarungsland 106 € 163 € 220 €
Ungeordnetes Rohbauland 243 € 334 € 425 €
Geordnetes Rohbauland 456 € 486 € 516 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Filderstadt-Sielmingen im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 282 € 290 € 309 €
2002 279 € 287 € 306 €
2003 299 € 307 € 327 €
2004 371 € 381 € 406 €
2005 384 € 395 € 421 €
2006 430 € 442 € 471 €
2007 456 € 469 € 500 €
2008 499 € 512 € 546 €
2009 470 € 483 € 515 €
2010 453 € 466 € 496 €
2011 482 € 495 € 527 €
2012 476 € 489 € 521 €
2013 478 € 491 € 524 €
2014 499 € 513 € 546 €
2015 515 € 529 € 564 €
2016 535 € 550 € 586 €
2017 582 € 598 € 637 €
2018 650 € 668 € 712 €
2019 702 € 721 € 768 €
2020 705 € 724 € 772 €
2021 739 € 759 € 809 €
2022 764 € 785 € 836 €
2023 740 € 760 € 810 €

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Hinweise zu Bodenrichtwerten in Filderstadt-Sielmingen

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Filderstadt-Sielmingen ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Filderstadt-Sielmingen

Der Bodenwert in Filderstadt-Sielmingen liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 810 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 9%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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