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Grundstückspreise in Hannover Linden-Limmer 2023

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Die Grundstückspreise in Hannover Linden-Limmer liegen in mittlerer Lage bei 620 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 880 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 468 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
468€/m2
520€/m2
572€/m2
Mittlere Lage
558€/m2
620€/m2
682€/m2
Gute Lage
720€/m2
800€/m2
880€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Hannover Linden-Limmer nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 660 € 787 € 1016 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 587 € 700 € 903 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 535 € 638 € 824 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 488 € 582 € 752 €

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Grundstückspreise in Hannover Linden-Limmer unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Hannover Linden-Limmer ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 426 € 508 € 656 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 520 € 620 € 800 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 624 € 744 € 960 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Hannover Linden-Limmer nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 9 € 20 € 31 €
Bauerwarungsland 86 € 133 € 179 €
Ungeordnetes Rohbauland 198 € 272 € 347 €
Geordnetes Rohbauland 372 € 396 € 421 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Hannover Linden-Limmer im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2000 198 € 237 € 305 €
2001 196 € 234 € 302 €
2002 210 € 250 € 323 €
2003 261 € 311 € 401 €
2004 270 € 322 € 415 €
2005 302 € 360 € 465 €
2006 321 € 382 € 493 €
2007 350 € 418 € 539 €
2008 330 € 394 € 508 €
2009 318 € 380 € 490 €
2010 338 € 403 € 521 €
2011 334 € 399 € 515 €
2012 336 € 401 € 517 €
2013 351 € 418 € 540 €
2014 362 € 431 € 557 €
2015 376 € 448 € 579 €
2016 409 € 487 € 629 €
2017 457 € 545 € 703 €
2018 493 € 588 € 759 €
2019 495 € 591 € 762 €
2020 519 € 619 € 799 €
2021 537 € 640 € 826 €
2022 520 € 620 € 800 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Hannover Linden-Limmer

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Hannover Linden-Limmer ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Hannover Linden-Limmer

Der Bodenwert in Hannover Linden-Limmer liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 800 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 53%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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