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Grundstückspreise in Karlsruhe 2023

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Die Grundstückspreise in Karlsruhe liegen in mittlerer Lage bei 910 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 1155 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 549 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
549€/m2
610€/m2
671€/m2
Mittlere Lage
819€/m2
910€/m2
1.001€/m2
Gute Lage
945€/m2
1.050€/m2
1.155€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Karlsruhe nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 774 € 1155 € 1333 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 689 € 1028 € 1186 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 628 € 937 € 1081 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 573 € 855 € 987 €

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Grundstückspreise in Karlsruhe unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Karlsruhe ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 500 € 746 € 861 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 610 € 910 € 1050 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 732 € 1092 € 1260 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Karlsruhe nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 14 € 30 € 45 €
Bauerwarungsland 127 € 195 € 263 €
Ungeordnetes Rohbauland 291 € 400 € 509 €
Geordnetes Rohbauland 546 € 582 € 618 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Karlsruhe im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 233 € 347 € 401 €
2002 230 € 343 € 396 €
2003 246 € 367 € 424 €
2004 306 € 456 € 527 €
2005 317 € 473 € 545 €
2006 354 € 529 € 611 €
2007 376 € 561 € 648 €
2008 411 € 614 € 708 €
2009 388 € 578 € 667 €
2010 374 € 558 € 643 €
2011 397 € 592 € 684 €
2012 392 € 586 € 676 €
2013 394 € 588 € 679 €
2014 411 € 614 € 708 €
2015 424 € 633 € 731 €
2016 441 € 658 € 760 €
2017 480 € 716 € 826 €
2018 536 € 799 € 923 €
2019 579 € 863 € 996 €
2020 581 € 867 € 1001 €
2021 609 € 909 € 1049 €
2022 630 € 940 € 1084 €
2023 610 € 910 € 1050 €

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Hinweise zu Bodenrichtwerten in Karlsruhe

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Karlsruhe ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Karlsruhe

Der Bodenwert in Karlsruhe liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 1050 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 72%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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