Grundstückspreise in Lage 2023

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Die Grundstückspreise in Lage liegen in mittlerer Lage bei 185 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 258 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 103 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
103€/m2
115€/m2
126€/m2
Mittlere Lage
166€/m2
185€/m2
203€/m2
Gute Lage
211€/m2
235€/m2
258€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Lage nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 146 € 234 € 298 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 129 € 209 € 265 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 118 € 190 € 242 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 108 € 173 € 220 €

Grundstückspreise in Lage unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Lage ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 94 € 151 € 192 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 115 € 185 € 235 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 138 € 222 € 282 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Lage nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 2 € 6 € 9 €
Bauerwarungsland 25 € 39 € 53 €
Ungeordnetes Rohbauland 59 € 81 € 103 €
Geordnetes Rohbauland 111 € 118 € 125 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Lage im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 43 € 70 € 89 €
2002 43 € 69 € 88 €
2003 46 € 74 € 94 €
2004 57 € 92 € 117 €
2005 59 € 96 € 122 €
2006 66 € 107 € 136 €
2007 70 € 114 € 145 €
2008 77 € 124 € 158 €
2009 73 € 117 € 149 €
2010 70 € 113 € 144 €
2011 74 € 120 € 153 €
2012 74 € 119 € 151 €
2013 74 € 119 € 152 €
2014 77 € 124 € 158 €
2015 80 € 128 € 163 €
2016 83 € 133 € 170 €
2017 90 € 145 € 184 €
2018 101 € 162 € 206 €
2019 109 € 175 € 223 €
2020 109 € 176 € 224 €
2021 114 € 184 € 234 €
2022 118 € 191 € 242 €
2023 115 € 185 € 235 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Lage

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Lage ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Lage

Der Bodenwert in Lage liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 235 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 104%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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