Grundstückspreise in Merzig 2023

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Die Grundstückspreise in Merzig liegen in mittlerer Lage bei 870 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 1023 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 702 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
702€/m2
780€/m2
858€/m2
Mittlere Lage
783€/m2
870€/m2
957€/m2
Gute Lage
837€/m2
930€/m2
1.023€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Merzig nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 990 € 1104 € 1181 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 881 € 983 € 1050 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 803 € 896 € 957 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 733 € 817 € 874 €

Grundstückspreise in Merzig unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Merzig ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 639 € 713 € 762 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 780 € 870 € 930 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 936 € 1044 € 1116 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Merzig nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 13 € 28 € 43 €
Bauerwarungsland 121 € 187 € 252 €
Ungeordnetes Rohbauland 278 € 382 € 487 €
Geordnetes Rohbauland 522 € 556 € 591 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Merzig im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 298 € 332 € 355 €
2002 294 € 328 € 351 €
2003 315 € 351 € 375 €
2004 391 € 436 € 466 €
2005 405 € 452 € 483 €
2006 453 € 506 € 541 €
2007 481 € 537 € 574 €
2008 526 € 587 € 627 €
2009 496 € 553 € 591 €
2010 478 € 533 € 570 €
2011 508 € 566 € 605 €
2012 502 € 560 € 599 €
2013 504 € 562 € 601 €
2014 526 € 587 € 627 €
2015 543 € 606 € 647 €
2016 564 € 629 € 673 €
2017 613 € 684 € 731 €
2018 685 € 764 € 817 €
2019 740 € 825 € 882 €
2020 743 € 829 € 886 €
2021 779 € 869 € 929 €
2022 805 € 898 € 960 €
2023 780 € 870 € 930 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Merzig

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Merzig ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Merzig

Der Bodenwert in Merzig liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 930 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 19%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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