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Grundstückspreise in Mosbach 2023

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Die Grundstückspreise in Mosbach liegen in mittlerer Lage bei 170 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 264 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 90 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
90€/m2
100€/m2
110€/m2
Mittlere Lage
153€/m2
170€/m2
187€/m2
Gute Lage
216€/m2
240€/m2
264€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Mosbach nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 127 € 215 € 304 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 112 € 192 € 271 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 103 € 175 € 247 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 94 € 159 € 225 €

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Grundstückspreise in Mosbach unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Mosbach ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 82 € 139 € 196 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 100 € 170 € 240 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 120 € 204 € 288 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Mosbach nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 2 € 5 € 8 €
Bauerwarungsland 23 € 36 € 49 €
Ungeordnetes Rohbauland 54 € 74 € 95 €
Geordnetes Rohbauland 102 € 108 € 115 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Mosbach im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2000 38 € 65 € 91 €
2001 37 € 64 € 90 €
2002 40 € 68 € 97 €
2003 50 € 85 € 120 €
2004 51 € 88 € 124 €
2005 58 € 98 € 139 €
2006 61 € 104 € 148 €
2007 67 € 114 € 161 €
2008 63 € 108 € 152 €
2009 61 € 104 € 147 €
2010 65 € 110 € 156 €
2011 64 € 109 € 154 €
2012 64 € 109 € 155 €
2013 67 € 114 € 162 €
2014 69 € 118 € 167 €
2015 72 € 123 € 173 €
2016 78 € 133 € 188 €
2017 87 € 149 € 210 €
2018 94 € 161 € 227 €
2019 95 € 162 € 228 €
2020 99 € 169 € 239 €
2021 103 € 175 € 247 €
2022 100 € 170 € 240 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Mosbach

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Mosbach ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Mosbach

Der Bodenwert in Mosbach liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 240 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 140%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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