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Grundstückspreise in Murr 2023

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Die Grundstückspreise in Murr liegen in mittlerer Lage bei 625 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 891 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 445 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
445€/m2
495€/m2
544€/m2
Mittlere Lage
562€/m2
625€/m2
687€/m2
Gute Lage
729€/m2
810€/m2
891€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Murr nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 628 € 793 € 1028 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 559 € 706 € 915 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 509 € 643 € 834 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 465 € 587 € 761 €

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Grundstückspreise in Murr unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Murr ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 405 € 512 € 664 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 495 € 625 € 810 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 594 € 750 € 972 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Murr nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 10 € 20 € 31 €
Bauerwarungsland 87 € 134 € 181 €
Ungeordnetes Rohbauland 200 € 275 € 350 €
Geordnetes Rohbauland 375 € 400 € 425 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Murr im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 189 € 239 € 309 €
2002 187 € 236 € 306 €
2003 200 € 252 € 327 €
2004 248 € 313 € 406 €
2005 257 € 324 € 421 €
2006 288 € 363 € 471 €
2007 305 € 385 € 500 €
2008 334 € 421 € 546 €
2009 314 € 397 € 515 €
2010 303 € 383 € 496 €
2011 322 € 407 € 527 €
2012 318 € 402 € 521 €
2013 320 € 404 € 524 €
2014 334 € 421 € 546 €
2015 344 € 435 € 564 €
2016 358 € 452 € 586 €
2017 389 € 491 € 637 €
2018 435 € 549 € 712 €
2019 469 € 593 € 768 €
2020 472 € 596 € 772 €
2021 494 € 624 € 809 €
2022 511 € 645 € 836 €
2023 495 € 625 € 810 €

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Hinweise zu Bodenrichtwerten in Murr

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Murr ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Murr

Der Bodenwert in Murr liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 810 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 63%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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