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Immobilienbewertung in Arnstadt

Immobilienbewertung online kostenlos

Mit unserer Online-Immobilienbewertung erhalten Sie kostenlos und unverbindlich aktuelle Informationen zum Immobilienmarkt in Arnstadt und eine wichtige Orientierung über den derzeitigen Wert Ihrer Immobilie. 

So funktioniert die Online-Immobilienbewertung Ihrer Immobilie: 

  1. Geben Sie die relevanten Daten zu Ihrer Immobilie in das oben aufgeführte Formular ein.
  2. Basierend auf dem Vergleichswertverfahren ermitteln wir in wenigen Minuten eine Spanne des Immobilienwerts. Dazu werden, ausgehend von Ihren eingegebenen Daten, die Werte auf Basis von echten Kaufpreisen verglichen
  3. Kurz nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, senden wir Ihnen bereits die überschlägige Wertermittlung (Wertindikation) mit weiteren Infos per E-Mail.

Möchten Sie den exakten Wert Ihrer Immobilie erfahren so stellen wir Ihnen einen erfahrenen Sachverständigen an die Seite: 

Kurzbewertung oder Immobiliengutachter Arnstadt – was ist sinnvoller?

Ob es sinnvoller ist, eine kostenlose Online-Immobilienbewertung zu nutzen oder einen Sachverständigen für Immobilienbewertung mit einem Gutachten zu beauftragen, hängt davon ab, wofür Sie die Wertermittlung benötigen. Geht es um einen Hausverkauf, reicht eine kostenlose Immobilienbewertung online vollkommen aus. Vor Gericht hingegen hätte diese Kurzbewertung keinen Bestand. Dort brauchen Sie ein umfangreiches Vollgutachten durch einen Sachverständigen für Immobilienbewertung. Wann genau Sie welches Wertgutachten benötigen, zeigen wir in folgender Tabelle:

Anlass für die Immobilienbewertung 

Art der Immobilienbewertung

Wer erstellt die Wertermittlung? 

Verkauf einer Immobilie 

Onlinebewertung oder Maklergutachten

Online-Rechner oder Immobilienmakler

Scheidung 

mit Rechtsstreit

Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

Sachverständiger für Immobilienbewertung 

Scheidung 

ohne Rechtsstreit

Kurzgutachten

Sachverständiger für Immobilienbewertung / Immobiliengutachter

Erbschaft / Erbauseinandersetzung

mit Rechtsstreit

Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

Sachverständiger für Immobilienbewertung

Erbschaft / Erbauseinandersetzung

ohne Rechtsstreit

Kurzgutachten

Sachverständiger für Immobilienbewertung / Immobiliengutachter

Steuerliche Zwecke

Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

Sachverständiger für Immobilienbewertung

Immobiliengutachter Arnstadt Kosten

Welche Kosten für ein Immobiliengutachten anfallen, hängt vor allem von der Art des Gutachtens ab, das erstellt werden soll. Ein gerichtsfestes Vollgutachten, das eine umfangreiche Dokumentation der Immobilie als Anhang enthält, kostet in der Regel zwischen 0,5 und 1,0 Prozent des Verkehrswertes des Hauses oder der Wohnung. Ist seine Erstellung besonders aufwändig, weil die Immobilie sehr groß oder stark sanierungsbedürftig ist, können die Kosten auch höher sein.

Ein Kurzgutachten mit wenigen Seiten kostet hingegen nur rund 500 Euro. Dafür umfasst ein Kurzgutachten weniger Seiten und liefert lediglich einen Orientierungswert dazu, welchen Preis das Haus oder die Wohnung am Markt erzielen kann. Für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie reicht das aber oft aus.

Sinnvolle Alternative: Immobilienmakler bieten eine unverbindliche Immobilienbewertung in Arnstadt

Ein guter Immobilienmakler kennt den regionalen Immobilienmarkt in- und auswendig. Er weiß um die Nachfrage, weiß, welche Objekte viel, welche wenig Interesse wecken und kennt die Trends des Marktes. Durch diese Marktnähe kann er den Kauf- und Mietpreis in eine realistische Höhe einordnen. Im Gegensatz zum Sachverständigen, der nur den Ist-Zustand bewertet, erkennt der Immobilienmakler Wertsteigerungspotenziale und kann einschätzen, ob und welche Reparaturen oder Modernisierungen sich lohnen. Manchmal genügt es schon, Lichtschalter auszutauschen, rostige Armaturen zu ersetzen oder die Wohnung zu streichen, um einen höheren Verkaufspreis zu erzielen.

Wie finde ich den richtigen Makler, um den Immobilienwert in Arnstadt ermitteln zu können?

Typische Dienstleistungen, die von uns empfohlene Immobiliengutachter anbieten

Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

Kurzgutachten

  • nach ImmoWertV
  • rechtssicher vor Behörden und Gerichten
  • berücksichtigt alle zur Wertfindung erforderlichen Parameter
  • hoher Umfang und Detaillierungsgrad
  • nach ImmoWertV
  • Entscheidungshilfe für den privaten Auftraggeber
  • berücksichtigt die wertbildenden Parameter
  • mittlerer Umfang und Detaillierungsgrad

Gutachtenprüfung

Einkaufsberatung

prüfen und plausibilisieren von vorliegenden Verkehrswertgutachten hinsichtlich: 

  • Eingangsparameter
  • Modellkonformität
  • Rechenfehler
  • Begleitung zur Immobilienbesichtigung
  • Begutachtung der baulichen Substanz
  • unabhängiges fachmännisches Urteil
  • ausführliche telefonische Besprechung, auf Wunsch schriftliche Ausarbeitung

Anlässe für Immobilienbewertung in Arnstadt

Kauf oder Verkauf 

Erbschaft

Sie möchten eine Immobilie in Arnstadt verkaufen oder kaufen? Dann benötigen Sie eine sichere Immobilienbewertung unter Berücksichtigung des regionalen Marktes. Schließlich geht es um viel Geld.

Sie haben eine Immobilie in Arnstadt geerbt? Möchten Sie oder die Miterben ausgezahlt werden? Dafür müssen Sie wissen, wie viel die Immobilie überhaupt wert ist.

Scheidung

Finanzamt

Gehören Immobilien zur Vermögensmasse, ist bei einer Scheidung der Ehe häufig der Zugewinn nach § 1373 BGB strittig. Eine Immobilienbewertung kann hier den Scheidungskandidaten Klarheit bringen und ihnen eine Menge Zeit, Geld und Nerven ersparen.

Sie haben eine Immobilie erhalten und müssen nun Steuern zahlen? Oft hat das Finanzamt Arnstadt andere Vorstellungen, was den Wert einer Immobilie betrifft. Um den geringeren Wert nachzuweisen, benötigen Sie eine Immobilienbewertung in Form eines Gutachtens.

Portfolio

Betreuung / Vormundschaft

Nutzen Sie Ihre Immobilien gewinnbringend? Lohnt sich ein An- oder Verkauf in |Arnstadt? Welche Optimierungsmöglichkeiten und schlummernden Potentiale gibt es? Eine Immobilienbewertung gibt Antworten.

Für die Pflege eines Betreuten können hohe Kosten entstehen, die oft nur durch den Verkauf der zuvor selbstgenutzten Immobilie gedeckt werden können. Dafür ist jedoch die Zustimmung des Betreuungsgerichts erforderlich. Ein vorab angefertigtes Verkehrswertgutachten, das zeigt, dass der Kaufpreis marktgerecht ist, kann den Prozess beschleunigen.

Welche Bewertungsverfahren für Immobilien gibt es?

Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Welches Verfahren für die Wertermittlung verwendet wird, hängt von der Art der Immobilie ab. Oftmals werden die Verfahren auch kombiniert, um den Wert der Immobilie möglichst genau festzustellen.

  1. Vergleichswertverfahren: Beim Vergleichswertverfahren wird der Verkehrswert (Marktwert) von Grundstücken anhand von mehreren Kaufpreisen, die für vergleichbare Grundstücke erzielt worden sind, berechnet. Dabei kommt es unter anderem auf Merkmale wie Bodenbeschaffenheit, Lage, Nutzung und Zuschnitt an. Das Vergleichswertverfahren wird vor allem für die Bewertung von Grundstücken, Eigentumswohnungen, Reihenhäusern, Doppelhaushälften und gleichartigen Siedlungshäusern verwendet.
  2. Ertragswertverfahren: Beim Ertragswertverfahren fließen zukünftig zu erwartende Einkünfte aus der Immobilie mit in die Ermittlung des Immobilienwerts ein. Grund und Boden werden dabei separat berechnet und anschließend zum Wert der baulichen Anlage addiert. Das Ertragswertverfahren kommt deshalb dann zum Einsatz, wenn es nicht um Eigennutzung, sondern um Rendite geht. Das ist zum Beispiel bei Mietwohnungen und Mehrfamilienhäusern der Fall.
  3. Sachwertverfahren: Beim Sachwertverfahren wird der Bodenwert ebenfalls separat ermittelt, meist durch das Vergleichswertverfahren, und addiert. Dieses Verfahren ist sinnvoll, wenn mit der Immobilie kein Ertrag erzielt werden kann. Dabei wird nicht in die Zukunft geschaut, wie beim Ertragswert, sondern in die Vergangenheit: Die Summe von Kosten und Werten, die bis zum Zeitpunkt der Wertermittlung in die Immobilie geflossen sind, werden von Wertminderungen abgezogen. Zusammen mit dem Bodenwert ergibt sich letztendlich der Sachwert.

Welche Immobilienarten werden bei einer Bewertung unterschieden?

In der Rechts- und Wirtschaftssprache wird eine Immobilie auch unbewegliches Sachgut” genannt und kann ein Bauwerk, ein Grundstück oder ein grundstücksgleiches Recht sein.

Bauwerke

  • Eigentumswohnungen
  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Gewerbeimmobilien
  • Freizeitimmobilien
  • Sonderimmobilien
  • etc.

Grundstücke

  • Land- & Forstwirtschaftliche Flächen
  • Flächen im Außenbereich
  • Sondergebiete
  • etc.

Rechte

  • Erbbaurecht
  • Wohnrecht
  • Nießbrauch
  • etc.
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