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Immobilienmakler - warum Sie beim Immobilienverkauf wichtig sind

Inhaltsverzeichnis

Warum ist ein guter Immobilienmakler für den Verkauf einer Immobilie wichtig?

Natürlich ist es möglich, eine Immobilie selbst zu verkaufen und sich so die Kosten für einen Makler zu sparen. Doch was im ersten Moment eine Kostenersparnis scheint, kann sich hinterher als Verlust entwickeln. Denn wer wenig Erfahrung mit dem Verkauf von Immobilien hat, stößt schnell an seine Grenzen: Welche Unterlagen und Informationen sind nötig, um eine Immobilie auf den entsprechenden Internetportalen angemessen zu präsentieren? Wie unterscheiden sich ernsthafte Interessenten von Menschen, die „einfach mal schauen“ wollen? Und nicht zuletzt: Welcher Preis ist erzielbar? Schließlich möchte niemand sein Haus oder seine Wohnung zu günstig verkaufen. Wer den Preis jedoch zu hoch ansetzt, riskiert, dass sich lange Zeit kein Käufer findet – und die Immobilie so letztendlich an Wert verliert. Ein Makler organisiert außerdem die Besichtigungstermine und kann hier als seriöser und kompetenter Ansprechpartner auftreten, der auch auf schwierige Fragen eine Antwort weiß.

Welche Leistungen bietet ein Immobilienmakler an?

Die Aufgaben eines Immobilienmaklers sind umfangreicher, als viele glauben. Oft bieten Makler ihren Kunden ein Komplettpaket an und übernehmen alle Angelegenheiten rund um den Verkauf, den Kauf, die Vermietung oder die Miete einer Immobilie. Einige Makler haben sich darüber hinaus auf einzelne Tätigkeitsfelder spezialisiert und etwa die Immobilienverwaltung oder die Vermittlung einer Baufinanzierung in ihr Angebot aufgenommen. 

Folgende Leistungen übernimmt der Immobilienmakler üblicherweise beim Verkauf einer Immobilie:

  • Ortstermin zur Erstellung von Fotos und gegebenenfalls Grundriss der Immobilie
  • Beschaffung der für den Verkauf wichtigen Unterlagen (z. B. Grundbuchauszug und Energieausweis)
  • Ermittlung eines möglichst realistischen Verkaufspreises
  • Zusammenstellung eines aussagekräftigen und attraktiven Exposés
  • Koordination der Interessenten-Anfragen und Vorauswahl potenzieller Käufer
  • Organisation und Begleitung der Besichtigungstermine
  • Begleitung/Durchführung der Kaufverwandlung
  • Vorbereitung des Notartermins und Abwicklung des Kaufvertrags
  • Organisation und Begleitung der Immobilienübergabe
  • Beratung nach dem Verkauf

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Immobilienmakler - Welche Arten von Maklerverträgen gibt es?

Jeder seriöse Immobilienmakler legt seinen Kunden einen Vertrag vor, ehe er mit der Arbeit beginnt. Dabei gibt es im wesentlichen vier unterschiedlichen Vertragsarten:

Auftragsart Erklärung
Einfacher Maklerauftrag Beim einfachen Maklerauftrag haben Verkäufer und Makler alle Freiheiten. Der Verkäufer kann mehrere Makler beauftragen und auch parallel versuchen, ohne Makler einen Käufer für die Immobilie zu finden – in einem solchen Fall wird keine Provision fällig. Doch die Sache hat auch einen Haken: Der Makler ist nicht verpflichtet, überhaupt tätig zu werden. Im Zweifel dauert es also länger, bis der Kaufvertrag zustande kommt.
Alleinauftrag Im Gegensatz zum einfachen Maklervertrag bindet sich der Verkäufer beim Alleinauftrag an einen einzigen Makler und kann nicht gleichzeitig noch andere Makler mit der Vermittlung der Immobilie beauftragen, ohne doppelte Provision bezahlen zu müssen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Makler auch tatsächlich für seinen Kunden tätig zu werden. Allerdings hat der Verkäufer weiterhin die Möglichkeit, selbst einen Käufer zu finden und sich so die Provision zu sparen.
Qualifizierter Alleinauftrag Bei einem solchen Vertrag muss die Vermittlung der Immobilie auf jeden Fall über den beauftragten Makler laufen. Hier dürfen weder andere Makler noch der Verkäufer selbst bei der Vermittlung mitmischen, ohne dass der Makler mit dem Alleinauftrag dafür eine Provision bekommt.
Suchauftrag Bei einem Immobilien-Suchauftrag beauftragt nicht der Verkäufer oder Vermieter den Makler, sondern der potenzielle Käufer beziehungsweise Mieter. In solchen Fällen ist es Aufgabe des Maklers, sich in der jeweiligen Region nach einem passenden Haus oder einer passenden Wohnung umzuschauen.

 

Immobilienmakler - Welche Punkte sollten in einem Maklervertrag aufgeführt sein?

  • Art des Maklervertrags: Einfacher Maklerauftrag, Alleinauftrag, qualifizierter Alleinauftrag, Suchauftrag
  • Höhe der Provision: Verhandlungssache
  • Frist: Insbesondere der Alleinauftrag sollte immer befristet sein, schließlich kann es passieren, dass der Makler keinen Interessenten findet. Üblich ist hier eine Laufzeit von sechs Monaten. Danach kann sich der Verkäufer nach einem anderen Makler umschauen. Bei einem einfachen Maklerauftrag ist in der Regel keine Frist nötig, dieser kann meist jederzeit gekündigt werden.
  • Pflichten des Maklers: Es sollte klar vereinbart sein, welche Leistungen der Makler erbringen muss, üblich sind unter anderem: Die Erstellung des Exposés, die Bewerbung der Immobilie, die Organisation und Durchführung von Besichtigungsterminen und die Erstellung des Kaufvertrags. Außerdem sollte der Makler seinen Auftraggeber regelmäßig über den Stand der Vermittlung informieren.
  • Überpreisvereinbarung: Wenn der Makler die Immobilie zu einem höheren Preis verkauft als ursprünglich angesetzt, geht die Differenz an den Makler. Verkäufer sollten daher darauf achten, dass eine solche Überpreisvereinbarung nicht im Vertrag auftaucht.
  • Provision: Die Gebühren für den Makler fallen nur dann an, wenn es tatsächlich zum Abschluss eines Kaufvertrags gekommen ist.
Hinweis Einige Makler verlangen eine Aufwandsentschädigung für den Fall, dass die Immobilie nicht vermittelt wurde. So etwas ist grundsätzlich rechtens, allerdings darf der Makler nur den Aufwand in Rechnung stellen, der ihm tatsächlich entstanden ist. 

Immobilienmakler - Was kostet der Makler?

Pauschal lässt sich das nicht beantworten, denn die Höhe der Maklerprovision – auch Courtage genannt – ist Verhandlungssache. Deutschlandweit haben sich regional unterschiedliche Provisionssätze etabliert, an denen sich die meisten Makler orientieren. Die ortsübliche Provision pendelt zwischen drei und sechs Prozent des Kaufpreises, hinzu kommt die Mehrwertsteuer von aktuell 19 Prozent,

Immobilienmakler - Wer bezahlt den Makler?

In der Regel teilen sich Käufer und Verkäufer die Kosten für den Makler. Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland ein neues Gesetz, demnach müssen Käufer maximal 50 Prozent der Maklergebühren übernehmen. Diese Teilung war in vielen Bundesländern auch vorher schon üblich, gerade in Großstädten mit angespanntem Wohnungsmarkt haben manche Verkäufe die Kosten aber auch komplett an die Käufer weitergegeben. Das ist nun nicht mehr möglich. Außerdem muss der Käufer seinen Anteil erst dann überweisen, wenn der Verkäufer nachgewiesen hat, dass er seinen Anteil bereits gezahlt hat.

Hinweis Bei der Vermittlung von Mietimmobilien gilt das sogenannten Bestellerprinzip. Demnach muss die Partei den Makler bezahlen, die ihn beauftragt hat. 

Immobilienmakler - Wo finde ich einen guten Makler?

Ein geeigneter Makler sollte sich in der Region auskennen, meist ist es daher hilfreich, im Internet nach Maklern im Umfeld der Immobilie zu suchen. Oft können auch Immobilienportale bei der Recherche behilflich sind. Wirkt ein Inserat hier besonders ansprechend, könnte der Makler, der dafür verantwortlich ist, möglicherweise auch für die eigene Immobilie die richtige Adresse sein. Gegebenenfalls kann es hilfreich sein, auf Spezialisierungen des Maklers zu achten – zum Beispiel beim Verkauf oder Kauf beziehungsweise der Vermietung oder Miete von Gewerbeimmobilien. Zuletzt ist außerdem der persönliche Eindruck entscheidend: Wirkt der Internetauftritt des Maklers professionell? Macht der Makler am Telefon und beim persönlichen Treffen einen seriösen Eindruck? Im Zweifel kann es sich durchaus lohnen, auf das eigene Bauchgefühl zu hören. Hilfreich können auch Erfahrungen aus dem Bekanntenkreis sein. Einen ersten Anhaltspunkt können zudem Bewertungsportale liefern, allerdings ist hier Vorsicht geboten: Solche Portale sind nicht immer unabhängig, die Makler zahlen teilweise dafür, dort aufgelistet zu sein.

Checkliste Beauftragung von Immobilienmakler/innen

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