Diese Regeln gelten für die Nutzung einer Garage
Grundlegende Zweckentfremdung verboten
Vorschriften für die Nutzung einer Garage sind entsprechend den Bundesländern vorgeschrieben, jedoch gilt allgemein, dass deine Zweckentfremdung des Raumes grundsätzlich verboten oder extrem eingeschränkt ist. Wie eine Garage genutzt werden darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Darunter fallen die Lage, Größe, Ausstattung und andere räumliche Grundlagen.
Generell gilt aber, dass die Garage primär nur für die Unterbringung des jeweiligen Fahrzeugs ausgelegt ist. Während einige Garagen für PKWs gedacht sind, können in anderen wiederum auch Motorräder untergebracht werden. Auch hier sollte man sich vorher explizit darüber informieren, was erlaubt ist.
Eine Zweckentfremdung trifft auf alles zu, was nicht direkt mit dem Fahrzeug zu tun hat. Darunter fällt auch die Nutzung der Garage als allgemeiner Lagerraum, Werkstatt, Fitnessraum, Heimbüro oder Partyraum. Technisch gesehen sind auch Dinge wie Flohmärkte nicht erlaubt.
Lagerung von Auto-spezifischen Teilen teilweise erlaubt
Etwas schwammiger werden die Definitionen für die Lagerung von Dingen, die direkt mit dem Fahrzeug in Verbindung stehen. So sind in den meisten Fällen Dinge wie Wechselreifen, Autowerkzeuge, zusätzliche Ausrüstung und Reinigungsmittel fürs Fahrzeug erlaubt.
Für Gefahrstoffe gelten noch einmal separate Regelungen, die je nach Bundesland anders gehandhabt werden. Dazu gehören in erster Linie Dinge wie Kraftstoff, Öl, hartnäckige Reiniger oder Frostschutzmittel. Aber auch Autolacke können darunter fallen, generell alles, was der Umwelt schaden könnte oder eine erhöhte Gefahr für die Sicherheit darstellt.
Vorgaben je nach Bundesland verschieden
Wie erwähnt sind die Regeln für die Nutzung der Gerade je nach Bundesland, teilweise auch je nach Gemeinde, unterschiedlich. Eine nähere Beratung kann helfen, Klarheit zu verschaffen. Besonders als Mieter sollte man auf die Vorgaben im Mietvertrag achten, wenn man eine Garage anmietet.
In einigen Fällen ist beispielsweise die Lagerung von Fahrrädern erlaubt, manchmal aber auch nicht. Zudem kann eine kurzzeitige Umfunktionierung der Garage erfolgen, wenn sie danach wieder als Abstellort fürs Auto genutzt wird. Wie man sieht, ist die Lage nicht wirklich eindeutig nachzuvollziehen.
Welche Strafen drohen?
Das Ordnungsamt ist in den meisten Fällen dafür zuständig, die ordnungsgemäße Nutzung einer Garage zu überprüfen. Das kann immer passieren, ist aber vor allem in Gebieten mit vielen Garagen (beispielsweise Großstädten) gang und gäbe. Argumentiert wird damit, dass der Raum für Parkplätze immer weniger wird und daher Garagen als primäre Unterbringung gelten sollen. Die Strafen schwanken von einer einfachen Verwarnung bis hin zu Geldstrafen um die 500 Euro. Es kann jedoch auch zu einer Kündigung kommen, wenn den Warnungen nicht nachgegangen wird. In einigen wenigen Fällen kann man sich auch eine Erlaubnis für die Zweckentfremdung holen, das wird jedoch individuell und entsprechend der eigenen Vorgaben entschieden.
Fazit
Garagen sind primär als Abstellort für ein Fahrzeug vorgesehen und dürfen nicht für anderweitige Zwecke verwendet werden. Auch die Lagerung von Gegenständen bezieht sich nur auf Dinge, die direkt mit dem Fahrzeug in Verbindung stehen. Jedoch können je nach Bundesland und Landkreis Unterschiede innerhalb der Gesetzgebung auftreten, weshalb man sich vorher entsprechend informieren sollte. Bußgelder können vor allem in Großstädten drohen, wo Garagen regelmäßig vom Ordnungsamt kontrolliert werden.
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