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HOAI: Wie berechnet man das Honorar?

Inhaltsverzeichnis

Was ist die HOAI?

Entgegen der allgemein verbreiteten Meinung, entwirft ein Architekt nicht nur ein Gebäude. Er kann auch als Berater des Bauherrn fungieren. Hier werden ihm unterschiedlichste Aufgaben zugesprochen, die in seinem Vertrag genauer geregelt sind. Um seine Vergütung zu berechnen, kann die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) herangezogen werden. Hier gibt es definierte Honorare, die einen Anhaltspunkt für die Vergütung geben können. So behält der Bauherr den Überblick. Die HOAI muss nicht verpflichtend bei der Berechnung eines Honorars herangezogen werden, sondern kann alternativ auch lediglich als Orientierung dienen. Besonders geschickt ist sie, um im Vornherein die Kosten für den Architekten abschätzen zu können.

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Was sind Grundlagen der Berechnung?

Die Berechnung des Architektenhonorars mithilfe der HOAI erfolgt anhand mehrerer wichtigen Größen:

  • Baukosten:
    Hierbei handelt es sich um die tatsächlich anfallenden Projektkosten. Diese können anhand der DIN 276 ermittelt werden. Hier gibt es folgende Kostengruppen:
    Kostengruppe 100: Grundstück
    Kostengruppe 200: Herrichten und Erschließen
    Kostengruppe 300: Bauwerk – Baukonstruktionen
    Kostengruppe 400: Bauwerk – Technische Anlagen
    Kostengruppe 500: Außenanlagen
    Kostengruppe 600: Ausstattung und Kunstwerke
    Kostengruppe 700: Baunebenkosten
    Alle Kostengruppen werden zusätzlich gegliedert und weisen mehrere Eigenschaften auf.
  • Honorarzone:
    In der HOAI sind unterschiedliche Honorarzonen aufgezählt, in die das Projekt eingestuft wird. Die Honorarzonen geben an, wie hoch die Anforderungen des Bauprojekts sind. Die Einteilung erfolgt hierbei anhand unterschiedlichster Faktoren. Bei Gebäuden und Innenräumen zum Beispiel anhand der Einbindung in die Umgebung, Anzahl der Funktionsbereiche, der Konstruktion und vielen weiteren Eigenschaften.
  • Leistungsphasen:
    Die Leistungsphasen sind genau definiert und jeder Phase wird ein bestimmter Prozentsatz zugeordnet. Je nachdem, welche Leistungen ein Architekt übernimmt, wird ihm sein prozentual anteiliges Honorar berechnet. Übernimmt ein Architekt beispielsweise die komplette Betreuung eines Projekts und somit alle Leistungsphasen werden ihm 100 Prozent seines Honorars angerechnet. Übernimmt er hingegen nur einzelne Phasen, sind auch nur die Prozente dieser Phasen anrechenbar. Durch diese Regelung können einzelne Phasen anders, zum Beispiel an interne Mitarbeiter, vergeben werden.

Welche Leistungsphasen gibt es?

Grundlegend kann zwischen folgenden Leistungsphasen unterschieden werden:

Leistungsphase 1: Die Grundlagenermittlung

In der Grundlagenermittlung wird das Projekt genauer analysiert und die grundlegenden Vorstellungen des Bauherrn aufgenommen: Welche Nutzung soll das Objekt haben? Welche Qualität wird angestrebt? Gibt es einen finanziellen Rahmen? Zudem wird geprüft, welche zusätzlichen Planer, wie beispielsweise Statiker oder Denkmalschützer, in der Planung benötigt werden.

Leistungsphase 2: Die Vorplanung

Hier werden die in der Leistungsphase 1 ermittelten Grundlagen weiter analysiert und es wird ein Zielkatalog erstellt. Zudem fertigt der Architekt mehrere Skizzen an. Mit diesen groben Plänen ist bei der Behörde zu prüfen, ob das Projekt genehmigt werden würde. In der Vorplanung lassen sich außerdem die Kosten des Projekts grob schätzen.

Leistungsphase 3: Die Entwurfsplanung

In der Entwurfsplanung wird ein Planungskonzept entworfen. Hierbei werden die Ideen der vorangegangenen Phasen zu einem Entwurf zusammengefasst. Zusätzlich fließen erstmalig auch die Ergebnisse anderer Fachplaner, wie beispielsweise vom Statiker, in den Entwurf mit ein. Die Kostenberechnung kann in der dritten Leistungsphase genauer erfolgen.

Leistungsphase 4: Die Genehmigungsphase

In der vierten Phase werden die Unterlagen zusammengetragen und ergänzt. Mit diesen ist anschließend bei den Behörden die Genehmigung für das Projekt einzuholen.

Leistungsphase 5: Die Ausführungsplanung

In der Leistungsphase 5 kommt es zur Planung der Ausführung. Demnach werden alle Tätigkeiten für die Vorbereitung des Baus durchgeführt. Es entstehen konkrete Pläne mit verschiedenen Details und nötigen Angaben für andere Beteiligte.

Leistungsphase 6: Die Vorbereitung der Vergabe

Wie der Name schon sagt, wird in der sechsten Phase die Vergabe vorbereitet. Hierbei beginnt die Ausschreibung. Dafür werden sämtliche Mengenangaben für benötigtes Material und weitere Bauleistungen ermittelt. Es resultiert daraus eine Leistungsbeschreibung mit Verzeichnissen. Sämtliche Inhalte sind mit den anderen Beteiligten abzusprechen.

Leistungsphase 7: Mitwirken bei der Vergabe

Nachdem die Vergabe vorbereitet wurde und die Ausschreibung begonnen hat, werden die Leistungsverzeichnisse an Unternehmen verschickt. Deren Angebote müssen anschließend eingeholt und gesichtet werden. Zusätzlich sind sie die Bauherren vorzustellen. Dieser entscheidet sich letztendlich für die entsprechenden Handwerker und Unternehmen und schließt in einem letzten Schritt den Vertrag mit diesen ab.

Leistungsphase 8: Bauüberwachung und Dokumentation

Die achte Leistungsphase ist oftmals die umfangreichste Leistungsphase. Hier kann der Architekt als Bauleiter fungieren und muss darauf achten, dass der Bau entsprechend der Pläne und Genehmigungen durchgeführt wird. Zudem ist er auch dafür verantwortlich, dass Termine eingehalten werden. Gleichzeitig übernimmt der Architekt in der Leistungsphase 8 auch die Abnahmen der verschiedenen Bauteile. Sollte es zu Mängeln kommen, überwacht der Architekt auch deren Beseitigung.

Leistungsphase 9: Die Objektbetreuung

Die letzte Leistungsphase umfasst Aufgaben im Anschluss an die Fertigstellung des Projektes. Hier kommt es zu einer Objektbesichtigung, bei der mögliche Mängel festgestellt werden.

Bei verschiedenen Leistungen werden den Leistungsphasen unterschiedliche Prozentzahlen zugeordnet. Genauere Informationen sind in der HOAI zu finden. Im Folgenden sind beispielhaft die Prozentzahlen für drei unterschiedliche Leistungsbilder aufgeführt:

Leistungsphasen

§34 HOAI: Leistungsbild Gebäude und Innenräume

[%]

§39 HOAI: Leistungsbild Freianlagen

[%]

§43 HOAI: Leistungsbild Ingenieurbauwerke

[%]

1

2

3

2

2

7

10

20

3

15

16

25

4

3

4

5

5

25

25

15

6

10

7

13

7

4

3

4

8

32

30

15

9

2

2

1

Anhand dieser Werte ist deutlich zu erkennen, wie stark sich die Prozentangaben je nach Leistungsbild unterscheiden können.

Wie wird das Honorar mithilfe der HOAI berechnet?

Sobald die Informationen zu den Grundlagen vorhanden sind, kann das Honorar berechnet werden. In einem ersten Schritt sind hierfür die anrechenbaren Kosten zu berechnen. Diese können sich je nach Leistungsbild und Projekt voneinander unterscheiden.

Beispiel Gebäude und Innenräume:
Für das Leistungsbild der Gebäude und Innenräume besagt Paragraf 33 der HOAI (§33 HOAI):

(1) Für Grundleistungen bei Gebäuden und Innenräumen sind die Kosten der Baukonstruktion anrechenbar.
(2) Für Grundleistungen bei Gebäuden und Innenräumen sind auch die Kosten für Technische Anlagen, die der Auftragnehmer nicht fachlich plant oder deren Ausführung er nicht fachlich überwacht,
1.vollständig anrechenbar bis zu einem Betrag von 25 Prozent der sonstigen anrechenbaren Kosten und
2.zur Hälfte anrechenbar mit dem Betrag, der 25 Prozent der sonstigen anrechenbaren Kosten übersteigt.
(3) Nicht anrechenbar sind insbesondere die Kosten für das Herrichten, für die nichtöffentliche Erschließung sowie für Leistungen zur Ausstattung und zu Kunstwerken, soweit der Auftragnehmer die Leistungen weder plant noch bei der Beschaffung mitwirkt oder ihre Ausführung oder ihren Einbau fachlich überwach:

Anhand dieser Vorschrift lassen sich die anrechenbaren Kosten berechnen. Anschließend wird die Honorartabelle der HOAI hinzugezogen. Für Grundleistungen bei Gebäuden und Innenräumen ist sie unter Paragraf 35 der HOAI (§35 HOAI) zu finden. Betragen die anrechenbaren Kosten beispielsweise genau 1.000.000 Euro und es handelt sich um die Honorarzone III unten, beträgt das Honorar für den Architekten 115.675 Euro. Dies umfasst alle Leistungsphasen. Übernimmt der Architekt jedoch nur bestimmte Leistungsphasen, so muss der prozentuale Anteil davon berechnet werden.

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