Direkt zum Inhalt

So sorgen Sie für Sicherheit auf der Baustelle

Inhaltsverzeichnis

Was besagt die Baustellen V?

Am 01.07.1998 trat die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen, die sogenannte BaustellenV in Kraft. Diese Verordnung soll die Sicherheit und den Arbeitsschutz auf Baustellen gewährleisten und fordert, um die gesundheitlichen und sicherheitsrelevanten Risiken für Bauarbeiter und Passanten zu minimieren, die Bestellung eines SiGeKo´s, eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators. Sind auf der Baustelle mehrere Beschäftigte verschiedener Firmen tätig, muss dieser Koordinator eingeschaltet werden, dessen Aufgaben in § 3 der BaustellenV unter „Koordinierung“ geregelt sind.

In welche Bereiche wird der Sicherheitsschutz unterteilt?

Bauherr und Bauleiter tragen die Verantwortung für die Sicherheit auf der Baustelle. Viele Architekten verfügen über die Qualifikation eines SiGeKo, die sich in einer Zusatzausbildung erwerben lässt. Der Sicherheitsschutz ist in zwei Bereiche unterteilt:

  • Arbeitsschutz auf der Baustelle
  • Absicherung der Baustelle nach außen

Kommt es zu Unfällen aufgrund missachteter Vorschriften zum Unfallschutz, haftet sowohl der Bauleiter als auch der Bauherr.
 
Grundsätzlich sollten sich Architekt, Bauherr und der SiGeKo auf das Ausformulieren einer Baustellenordnung verständigen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, bereits in den Ausschreibungstexten die aktuellen Vorschriften und Bestimmungen zur Bedingung für eine Auftragsvergabe zu machen.

Wie kann der Arbeitsschutz während der Bauphase eingehalten werden?

Es gibt zahlreiche gesetzliche Vorschriften zum Arbeitsschutz, die beim Betreiben einer Baustelle eingehalten werden müssen. Beispielsweise muss ordnungsgemäße Schutzkleidung getragen werden, sanitäre Einrichtungen müssen zur Verfügung gestellt werden, Ruhe- und Arbeitszeiten sind einzuhalten, etc. Je nach Schwere des Vorfalls führt Nicht-Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften zu Bußgeldern, in manchen Fällen sogar zu einer temporären Einstellung der Arbeiten.

Im Baustellenablauf sind folgende Punkte unbedingt zu berücksichtigen:

  • Schutzausrüstung
  • Informationen zu Notruf Feuer oder Unfallschutz
  • Werkzeug- und Maschinensicherheit
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Hilfsmittelsicherheit
  • Stromsicherheit
  • Sanitäreinrichtungen
  • Ruhezeiten und Arbeitszeiten

Was bedeuten die einzelnen Punkte für den Baustellenverlauf?

Schutzausrüstung
Auf Ihrer Baustelle sollten Sie nur Arbeiter in ordnungsgemäßer Schutzkleidung arbeiten lassen. Je nach Gewerk kann hier Folgendes erforderlich werden:

  • Signalweste (Sommer), Signaljacke (kalte Jahreszeit)
  • Bauhelm
  • Schuhe mit Stahlkappen und -sohlen
  • Schutzbrille
  • Atemmaske in der jeweils vorgeschriebenen Filterklasse
  • Schutzhandschuhe
  • Kontaminierungsschutz, Vollkörperschutz
  • Gehörschutz in der jeweils vorgeschriebenen Schutzklasse

Informationen zu Notruf Feuer oder Unfallschutz
Im Falle eines Feuers oder eines schweren Unfalls auf der Baustelle sind Minuten entscheidend und meist stehen alle Beteiligten unter Schock. Um dann handlungsfähig zu bleiben, ist es wichtig, an einigen maßgeblichen Stellen der Baustelle einen Notrufplan (witterungsgeschützt eingeschweißt) aufzuhängen. Welche Informationen in einen Notrufplan gehören, sehen Sie hier:

Maschinensicherheit
Um Maschinen unfallfrei einsetzen zu können, erfordert es die Einhaltung notwendiger Sicherheitsmaßnahmen des jeweiligen Benutzers, einen aktuellen Schutzstand sowie die Betriebssicherheit der Maschinen. Kommen Kreissägen zum Einsatz, muss ein Sägeblattschutz angebracht sein. Maschinen sind gut auszuleuchten, müssen die Grenzwerte hinsichtlich der Geräuschentwicklung einhalten und sind standsicher aufzubauen.

Jeder Handwerker, der eine Maschine bedient, muss entsprechend gekleidet sein, was im Falle der Kreissäge bedeuten würde, dass eng anliegende Kleidung getragen werden muss, die sich nicht im Sägeblatt verfangen kann. Der Sammelbegriff „entsprechende Kleidung“ meint auch rutschfestes Schuhwerk, Atemmasken, Gehörschutz sowie erforderliche Schutzbrillen. Darüber hinaus ist noch anzumerken, dass lange Haare nicht offen getragen werden dürfen.
 
Sicherheitseinrichtungen
An besonders ausgewiesenen Stellen sind sowohl Erste-Hilfe-Kästen sowie Feuerlöscher vorzuhalten. Daneben sind auch Sicherungen vor Abstürzen aller Art vorzunehmen, beispielsweise sind in absturzgefährdeten Bereichen Geländer anzubringen.
 
Hilfsmittelsicherheit
(Lauf-) Stege, Geländer, Leitern, die auf der Baustelle zum Einsatz kommen, werden als Hilfsmittel bezeichnet. Für diese Hilfsmittel gelten die üblichen Sicherheitsvorschriften.
 
(Lauf-) Stege sollten ein seitliches Geländer haben und rutschfest sein. Deckenöffnungen müssen mit einem Geländer versehen werden und sind mit Bohlen zu bedecken. Laufstege von Gerüsten müssen mit einem seitlichen Geländer versehen sein, welches auch über die Kopfseiten führt, und einen sicheren Metall- oder Bohlenbelag aufweisen.

Gerüste müssen nach dem Aufstellen zusätzlich auf festem Grund verankert werden. Darüber hinaus muss die Last auf dem Boden durch eine Bohlenunterlage flächig verteilt werden. Wird eine Veränderung des Gerüsts erforderlich, soll zum Beispiel nach der Vorderseite nun die Rückseite eingerüstet werden, dürfen derlei Arbeiten ausschließlich vom Gerüstbauer vorgenommen werden.

Leitern müssen in gutem Zustand und möglichst aus Metall sein, mindestens einen Meter über den Austrittspunkt hinausragen und dürfen lediglich an soliden Anlehnpunkten aufgestellt werden.
 
Stromsicherheit
Die Stromversorgung auf einer Baustelle erfordert hohe Sicherheitsstandards. Der Baustromverteiler muss:

  • standsicher aufgestellt werden
  • wasserdicht sein
  • in einem guten Zustand sein
  • über eine abschließbare Fronttüre verfügen
  • jeden Abend verschlossen werden

Die Steckdosen im Baustromverteiler müssen spritzwassergeschützt und mit Kappen versehen sein. Lediglich ein Elektriker darf erforderliche Arbeiten an einem Baustromverteiler vornehmen. Auf der Baustelle eingesetzte Leuchten müssen zumindest spritzwassergeschützt, besser vollständig wasserdicht sein.

Sanitäreinrichtungen
Bei Einfamilienhäusern oder vergleichbaren kleineren Bauvorhaben ist mindestens eine Toilette aufzustellen, die in regelmäßigen Abständen gereinigt werden und abschließbar sein muss.
 
Ruhezeiten und Arbeitszeiten
Legen Sie bereits in den Ausschreibungsunterlagen sogenannte „Baustellenzeiten“ fest, damit ein Bauunternehmer dies bereits in seiner Kalkulation mit berücksichtigen kann. Durch diese Zeiten werden sowohl ein frühestmöglicher Arbeitsbeginn, ein spätestmögliches Arbeitsende, eine Ruhezeit von etwa sechzig Minuten sowie der Umfang von Samstagsarbeiten näher definiert. Eine Baustelle sollte, im Interesse eines guten Nachbarschaftsverhältnisses, nicht mehr Lärm verursachen als die Baumaßnahmen naturgemäß mit sich bringen.

Wie sieht eine Baustellenabsicherung nach außen aus?

Um eine Baustelle professionell abzusichern, werden üblicherweise entlang der Grundstücksgrenze einzelne, fest miteinander verbundene Bauzaun-Elemente aufgestellt. Durch diese Maßnahme kann mutwilliges als auch versehentliches Betreten des Gefahrenbereichs durch Passanten verhindert oder zumindest erschwert werden. Es muss auf das Verbot des Betretens sowie die möglichen Haftungsfolgen aufmerksam gemacht werden. Dies kann durch Warn-Hinweisschilder erfolgen, die in regelmäßigen Abständen am Bauzaun befestigt werden.
 
Torelemente, die den Zugang zur Baustelle ermöglichen, müssen stets so angebracht werden, dass diese sich nicht zum Straßenraum hin öffnen. Außerhalb der Arbeitszeiten sind diese Absicherungen im öffentlichen Raum geschlossen zu halten, bei Nacht zu beleuchten und gut auszuschildern. Außerdem ist im Bereich der Baustelle ein Schutzdach anzubringen, sollte für Passanten eine Gefahr bestehen, durch herunterfallende Gegenstände verletzt zu werden.
 
Wurden alle Sicherungsmaßnahmen getroffen, ist es üblich, mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einen Ortstermin zu vereinbaren. Gegebenenfalls muss nachgebessert werden und aufgrund der Prüfung durch die Behörde kann dies umgesetzt werden, noch ehe die Bauarbeiten begonnen haben. Steht die Baustelle, beispielsweise über eine längere witterungsbedingte Pause oder aufgrund der Urlaubszeit, für einige Wochen still, kann die Beauftragung eines Wachschutzes sinnvoll sein.

Dieser Expertenartikel wurde mit großer Sorgfalt von der Immoportal.com Redaktion geprüft. Unser Anspruch ist es, fachlich fundiertes Wissen zu veröffentlichen. Dennoch kann es sein, dass inhaltliche Fehler nicht entdeckt wurden oder der Inhalt nicht mehr dem aktuellen Gesetzesstand entspricht. Finden Sie Fehler, freuen wir uns, wenn Sie uns Bescheid geben. Wir werden die Informationen dann umgehend berichtigen.
Zurück zum Anfang