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Wissenswertes zur Barrierefreiheit beim Hausbau

Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet Barrierefreiheit?

Unter dem Begriff der Barrierefreiheit versteht man die, nicht nur physische, hindernis- und stufenfreie Gestaltung. Neben den physischen Barrieren gibt es auch die visuellen und akustischen „Hindernisse“. 
 
Im Falle eines hörgeschädigten Menschen lässt sich das verdeutlichen: Für diesen Menschen, der akustische Signale wie Klingel, Rauchmelder oder Telefon nicht hören kann, muss eine Möglichkeit geschaffen werden, diese Barriere eigenständig zu überwinden. Heutzutage lässt sich diese Barriere über visuelle Signale vermeiden. Eine solche Möglichkeit zu alternativen Signalgebungen ist in öffentlichen Gebäuden gesetzlich vorgeschrieben und gründet sich auf der UN-Behindertenrechtskonvention.

Exkurs Die Behindertenrechtskonvention ist ein Übereinkommen der Vereinten Nationen, ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag, über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Auch Deutschland ist an diese Konvention gebunden und muss für Menschen mit Behinderungen ganz bestimmte Voraussetzungen schaffen, womit auch bauliche Voraussetzungen, die sogenannte Barrierefreiheit gemeint ist.

Was besagt die DIN 18040?

Die technischen Kriterien der Barrierefreiheit, welcher kein rechtlich näher definierter Begriff ist, werden in Deutschland in einer DIN-Norm, der DIN 18040 geregelt. Diese DIN-Norm zum Barrierefreien Bauen wird in drei Teile untergliedert:
 

  • Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude
  • Teil 2: Wohnungen
  • Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum

 
Von der vordergründig für Menschen mit Behinderungen ins Leben gerufenen Konvention profitieren nicht nur diese Menschen, denn Barrierefreiheit stellt für viele Menschen in bestimmten Situationen eine Erleichterung dar. Beispielsweise profitieren auch Menschen mit Rollkoffern, Eltern mit Kinderwagen oder einem Bobby Car, ältere Mitbürger haben es bequemer und sicherer ohne unnötige Treppen oder andere Hindernisse.
 
Viele Menschen denken gar nicht darüber nach, dass es sich für sie von heute auf morgen, beispielsweise durch einen Unfall oder einen Schlaganfall, als äußerst vorteilhaft erweisen kann, wird öffentlicher Raum einfach begehbar gestaltet. Für die Planung eines Neubaus tut der Bauherr gut daran, die in späteren Jahren eingeschränkte Fitness und Mobilität zu berücksichtigen, denn ein Hausbau sollte ja für immer sein. 

Welche Kostenrisiken können auftreten?

Soll die Barrierefreiheit in jedem Punkt, obwohl dies nicht vorgeschrieben ist, der Norm folgen, kann dies für die Vollausstattung eines Einfamilienhauses ohne weiteres Mehrkosten von mehreren Zehntausend Euro verursachen. Erfolgt die Planung eines Neu- oder Umbaus ohne die Barrierefreiheit zu berücksichtigen, kann es sehr teuer werden, muss sie nachträglich in eine Planung eingearbeitet werden. 

Inwieweit Sie der Norm folgen wollen, die für jede Einschränkung Lösungen vorsieht, können Sie selbst entscheiden. Es gibt darin Kriterien, die veraltet sind, da beispielsweise ein schmaler moderner Rollstuhl nicht mehr den Wendekreis eines Rollstuhls von vor fünfzehn Jahren hat. Darüber hinaus bleibt die Möglichkeit, akustische und visuelle Hilfseinrichtungen auch zu einem späteren Zeitpunkt nachzurüsten.

Wie lässt sich Barrierefreiheit visionär planen?

Was sich später eher schwierig rückbauen lässt, ist eine tatsächliche physische Barriere. Beispielsweise lassen sich Hauszugangstreppen, Treppenhäuser oder zu enge Badezimmer nur schwerlich verändern. Vor allem wird dies richtig teuer. Bei einem Neubauvorhaben plant man häufig bereits eine sogenannte Umrüstungsoption mit ein. Auf diese Weise kann eine Umbaumaßnahme möglichst einfach vorgenommen werden und verursacht dementsprechend auch keine astronomischen Kosten.
 
Beispiele für vorausschauend geplante Umrüstmaßnahmen sind zum einen ein Treppenlift, für den bereits beim Bau eine Steckdose in Reichweite zur Treppe sowie eine optionale Montagefläche vorgesehen ist. Es lässt sich selbstverständlich auch direkt Grundlagen für die spätere Installation eines Kleinaufzuges schaffen. Ob diese Optionen später tatsächlich genutzt werden oder nicht ist nicht relevant. Einzig gilt, im „Ernstfall“ vorbereitet zu sein und damit Kosten einsparen zu können.

Häufig werden in Häusern Optionen eingeplant, die ein ausschließliches Bewohnen des Erdgeschosses ermöglichen. Badezimmer lassen sich beispielsweise kostengünstig von Beginn an barrierefrei planen. Selbst optisch lässt sich heute ein barrierefreies Bad kaum noch von einem herkömmlichen unterscheiden. Eine sogenannte „Walk-In-Dusche“, die ohne Tür und Schwelle vollkommen barrierefrei ist, gilt als modern und lässt nicht vermuten, dass sie aufgrund ihrer Barrierefreiheit installiert wurde. 

Was ist für optionale Barrierefreiheit einzuplanen?

Planen Sie gemeinsam mit Ihrem Architekten die einzelnen Bereiche barrierefrei. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, diese Punkte im Leistungskatalog des Architekten festzuschreiben. Optionale Nachrüstungen sollten unbedingt eingeplant werden, die sich auf Bäder, Treppen, Küche, den Hauszugang, Wohnbereiche oder auch die Parkmöglichkeiten erstrecken.

Benötigen Sie bereits bei Einzug eine, eventuell sogar weitreichende, barrierefreie Wohnsituation, die aufgrund körperlicher Einschränkungen erforderlich ist, muss dies zwingend im Architektenvertrag fixiert werden. Müssen aufgrund der Ausgangslage alle Punkte aus der DIN-Norm 18040-2 berücksichtigt werden, gilt es, bereits in der Planung die anfallenden Mehrkosten an anderer Stelle einzusparen. Durch die Erweiterung um die DIN 18040-3 kann Barrierefreiheit neben der Wohnung auch für Hauseingang und Garage bzw. Stellplatz sichergestellt werden.

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