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SCHUFA-Auskunft: Alles wichtige auf einen Blick

Inhaltsverzeichnis

Was ist die SCHUFA-Auskunft?

Bei der SCHUFA-Auskunft handelt es sich um eine Bonitätsauskunft, die von der privaten Firma Schufa Holding AG ausgestellt wird. Sie gibt Auskunft darüber, wie zuverlässig bestimmte Personen ihre bisherigen Geschäfte und Rechnung gezahlt haben. Diese Auskunft über die Zahlungsmoral und Zahlungsfähigkeit sind für verschiedene Person wichtig. So zum Beispiel für Vermieter, die ihren potenziellen Mieter damit besser einschätzen können.

Doch nicht nur bei der Wohnungssuche ist eine SCHUFA-Auskunft von Bedeutung. Häufig verlangen auch Banken bei der Vergabe eines Darlehens für einen Immobilienkauf eine SCHUFA-Auskunft, um die Bonität der Käufer zu prüfen. Welche Wege es noch gibt, um die Kreditwürdigkeit zu bestätigen, finden Sie hier: Kreditwürdigkeit – welche Faktoren sind wichtig?

Beantragt wird die SCHUFA-Auskunft bestenfalls direkt bei der Schufa Holding AG im Internet. Häufig sind auch Drittanbieter zu finden, die die Auskunft ebenfalls anbieten. Um Probleme oder höhere Preise zu vermeiden, sollte die Auskunft nur bei der Schufa Holding AG beantragt werden.

Ist die Vorlage einer SCHUFA-Auskunft verpflichtend?

Da die SCHUFA-Auskunft immer öfter angefragt wird, denken viele, dass eine Vorlage dieser verpflichtend ist. Bei der Schufa Holding AG handelt es sich jedoch nicht um eine staatliche Einrichtung, sondern um ein Privatunternehmen. Demnach gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für die Vorlage einer SCHUFA-Auskunft. Dennoch verlangen jedoch immer mehr Vermieter die Vorlage der Bonitätsauskunft. Aus diesem Grund bringen viele potenzielle Mieter schon zum Besichtigungstermin eine SCHUFA-Auskunft für den Vermieter mit. Der Vermieter selbst darf zum Zeitpunkt der Besichtigung keine SCHUFA-Auskunft verlangen. Dies steht ihm erst zu, nachdem er einen Bewerber ausgesucht hat und der Mietvertrag aufzusetzen ist.

Verlangt der Vermieter eine SCHUFA-Auskunft, ist der potenzielle Mieter nicht dazu verpflichtet diese auch vorzulegen. Es schafft jedoch Vertrauen, wenn der Bitte des Mieters nachgegangen wird.

SCHUFA-Auskunft beantragen – wie funktioniert es?

Die SCHUFA-Auskunft kann auf der Website der Schufa Holding AG beantragt werden. Hierfür wird lediglich der Name, Vorname, Geburtsdatum und die Anschrift benötigt. Die jeweiligen Daten werden dann mit den gesammelten Daten der Datenbank der Schufa Holding AG abgeglichen. Anschließend wird der Bonitätscheck durchgeführt. Die Auskunft ist anschließend als Download-Dokument erhältlich.

Es gibt jedoch nicht nur eine Art der SCHUFA-Auskunft. In der kostenlosen SCHUFA-Eigenauskunft sind umfangreich alle persönlichen Daten der Person enthalten. Dieses Dokument eignet sich jedoch nicht für die Ausgabe an Vermieter, da darin sensible Daten enthalten sind. Die SCHUFA-Auskunft, die für die Ausgabe an Vermieter geeignet ist, muss kostenpflichtig bestellt werden. Die Kosten hierbei belaufen sich auf etwa 30 Euro. Vermieter akzeptieren meist eine SCHUFA-Auskunft, die bis zu drei Monate alt ist. Diese kann anders als die kostenlose SCHUFA-Auskunft auch telefonisch beantragt werden.

In der Regel kann eine SCHUFA-Auskunft nur von der jeweiligen Person beantragt werden, über die die Auskunft ausgestellt wird. Vermieter können mit einer schriftlichen Zustimmung der Person jedoch auch eine Auskunft über diese beantragen.

Wie sicher ist die SCHUFA-Auskunft?

Die Schufa speichert sensible Daten, wie beispielsweise Handyverträge, Ratenzahlungen, eröffnete Bankkonten oder Bürgschaften, über die Person. Viele stellen sich hier die Frage: Wie sicher ist das eigentlich? Die Daten für die SCHUFA-Auskunft werden auf deutschen Servern gespeichert und unterliegt dem Bundesdatenschutzgesetz und der Datenschutzgrundverordnung. Es erfolgen auch regelmäßig offizielle Kontrollen, die die Datensicherheit sicherstellen.

Welche Vorteile bietet die SCHUFA-Auskunft?

Die SCHUFA-Auskunft bietet sowohl Vermietern als auch Mietern Vorteile. Vermieter vermittelt sie Zahlungsfähigkeit, während sie die Chancen der potenziellen Mieter auf eine Wohnung erhöht.

Es ist jedoch auf die Echtheit der Auskunft zu achten, die mit dem SCHUFA-Hologramstreifen auf dem Zertifikat gegeben ist. Zusätzlich wird auf dem Zertifikat immer mit einem Siegel das Ausstellungsdatum festgehalten.

Negative SCHUFA-Auskunft – was hat das zu bedeuten?

Es kann vorkommen, dass die SCHUFA-Auskunft Negativeinträge aufweist. Diese entstehen jedoch nicht nur, wenn einmal eine Rechnung zu spät bezahlt wurde. Meist muss hierfür eine der folgenden Punkte erfüllt sein:

  • Schecks, die nicht gedeckt sind
  • Gerichtliche Mahnungsverfahren
  • Vollstreckungsbescheinigungen
  • Insolvenzen
  • Unbezahlte Mahnungsraten
  • Unbezahlte Rechnungen mit damit einhergegangenen unbeglichenen Mahnungen

Tauchen negative SCHUFA-Auskünfte in der Bonitätsprüfung auf, ist dies meist keine schöne Überraschung. Besonders nicht, wenn diese unrechtmäßig eingetragen wurden. Dies kann passieren, wenn Verpflichtungen, die einem vorgeworfen wurden, schon längst erfüllt sind oder es zu Verwechslungen kommt. Irrtume können eingereicht und eine Löschung beantragt werden.

Wie können SCHUFA-Einträge gelöscht werden?

Tauchen falsche oder schon beglichene Forderungen in der SCHUFA-Auskunft auf, können diese wieder gelöscht werden. Falschangaben können angemeldet werden, beglichene Forderungen lassen sich mit Zustimmung des Gläubigers wieder löschen.

Einige Einträge, wie unbeglichene Forderungen, lassen sich jedoch nicht einfach löschen. Um sie zu verhindern, bleibt einem nichts anders übrig, als Zahlungen immer zuverlässig und pünktlich zu begleichen. Hier ist es auch hilfreich, regelmäßig die Post zu öffnen – Mahnungen kommen meist mit ihr an. Zusätzlich sind die Zahlungen immer im Blick zu behalten.

SCHUFA-Eintrag als Vermieter erhalten – was nun?

Hat der potenzielle Mieter eine SCHUFA-Auskunft vorgelegt, lässt sich aus dieser ein Eindruck über die Zahlungsfähigkeit der Person gewinnen. Doch was ist zu tun, wenn die Bewerbung abgeschlossen und die SCHUFA-Auskunft nicht weiter benötigt wird? Der Vermieter hat sie zu vernichten. Und hierbei ist es egal, ob der Vermieter die Auskunft erwünscht oder ein potenzieller Mieter sie freiwillig ausgehändigt hat.

SCHUFA-Auskunft verweigert – welche Alternativen gibt es?

Da es nicht verpflichtend ist eine SCHUFA-Auskunft vorzulegen, kann diese auch verweigert werden. Vermietern reagieren darauf jedoch meist mit Vorsicht, da sie keinen Eindruck über die Zahlungsfähigkeit der potenziellen Mieter erhalten. Aus diesem Grund ist es den meisten Vermietern wichtig, dass die Sicherheit über andere Wege gegeben wird. Dabei können folgende Wege in Frage kommen:

  • Den alten Vermieter befragen: Diese kann zuverlässig Informationen über die Zahlungsfähigkeit des Mieters geben.
  • Eine Bescheinigung über Mietschuldenfreiheit einholen.
  • Eine Vorauszahlung der Miete des Mieters über mehrere Monate.
  • Eine glaubwürdige Bürgschaft.

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