Direkt zum Inhalt
A (28) | B (52) | C (5) | D (19) | E (22) | F (34) | G (30) | H (14) | I (12) | J (2) | K (34) | L (17) | M (22) | N (20) | O (7) | P (14) | Q (1) | R (24) | S (32) | T (22) | U (8) | V (15) | W (23) | X (1) | Z (7)

Bauseits: Was verbirgt hinter diesem Fachbegriff?

Inhaltsverzeichnis

Was heißt „bauseits“?

„Bauseits“ ist kein Alltagsbegriff. Aber wie so viele Fachgebiete hat auch das Bauhandwerk seine ganz eigenen Formulierungen. Daher finden sich in vielen Angeboten und Verträgen auch die Begriffe „bauseits“ oder „bauseitig“. Steht eines dieser Worte neben einer beschriebenen Leistung, bedeutet das, dass diese nicht mit inbegriffen ist.

Das heißt nicht, dass diese nicht im Preis enthaltene Leistung mit dieser Vokabel verschleiert wird, sondern schlichtweg, dass diese Leistung eben nicht zum Gesamtpaket gehört. Auch Baufirmen oder Handwerksbetriebe, die Verträge miteinander eingehen, verwenden diese Begriffe. Für Laien, die sich mit diesen Formulierungen allerdings nicht auskennen, kann das später zu Missverständnissen und unerwarteten Kosten führen. Oft wird der Begriff “bauseits” so interpretiert, dass die Baufirma diese Arbeiten übernimmt und diese Leistung im Risikobereich des bauausführenden Unternehmers steht. Und dem ist ja gerade nicht so.

Doch es gibt noch eine weitere Bedeutung, die vielleicht sogar noch wichtiger ist. So kann bauseits nicht nur heißen, dass die Leistung nicht im Angebot enthalten ist und extra bezahlt werden muss, sondern dass Sie diese Leistung selbst erbringen müssen.

Beispiel

Steht im Vertrag „Stromversorgung erfolgt bauseits“ geschrieben, heißt das übersetzt, dass der Unternehmer keinen Strom für Ihre Baustelle liefert. Da die Handwerker aber auf Strom angewiesen sind, müssen Sie sich als Bauherr um eine ausreichende Versorgung kümmern. Und hierfür müssen Sie nicht nur die Kosten tragen, Sie müssen auch organisieren, dass diese Leistung rechtzeitig zur Verfügung steht. Ansonsten kann kein Handwerker oder Unternehmen arbeiten.

Beispiele für die Bedeutung von „bauseits“

Um Angebote und Verträge richtig verstehen zu können, sollte man den Begriff „bauseits“ kennen. Diese Beispiele können dabei helfen, das Leseverständnis zu schulen. Sie sind quasi eine Übersetzung vom Bau-Vokabular:

  • „Die Außenanlagen werden bauseits erstellt.“ – Heißt übersetzt, dass die Wege zum Haus sowie der Garten nicht mit zu den Baukosten gehören. Hierum müssen Sie sich selbst und auf eigene Kosten kümmern.
  • „Das Bodengutachten erfolgt bauseits.“ – Das bedeutet, dass Sie ein Bodengutachten selbst in Auftrag geben müssen. Eine Vorleistung, die Sie vor dem Bau und der Planung erbringen müssen.
  • „Die Fliesen werden bauseits geliefert.“ – Im Angebot des Fliesenlegers sind die Fliesenverlegung, aber nicht die Fliesen enthalten. Sie werden extra berechnet.
  • „Die Malerarbeiten erfolgen bauseits“ – Hierbei müssen Sie selbst zum Pinsel greifen, denn die Malerarbeiten sind nicht inklusive.
  • „Die Entsorgung des Bodens erfolgt bauherrenseitig.“ – Als Bauherr müssen Sie dafür sorgen, dass der überschüssige oder ausgehobene Boden entsorgt wird.
  • „Das Heizen des Gebäudes erfolgt bauseits.“ – Das bedeutet, dass Sie die Kosten für Strom und Heizen bis zur Übergabe übernehmen.
Tipp: Damit Sie nicht von weiteren Kosten überrascht werden, sollten Sie Angebote und Verträge genau lesen. Auch wenn sich „bauseits“ so anhört, als wäre eine Leistung im Paket enthalten, so ist doch das Gegenteil der Fall. Bauseits klammert Leistungen aus, die Sie in der Regel dann nicht nur selbst zahlen, sondern oft auch selbst organisieren müssen.

Was ist bauseits gestelltes Material?

Steht im Vertrag geschrieben, dass Material bauseits gestellt wird, heißt das, dass Sie es kaufen und zur Baustelle liefern müssen. Der Unternehmer sorgt somit nur für die Arbeitsleistung. Das muss allerdings nicht immer gleich schlecht sein. Wenn Sie als Auftraggeber beispielsweise besonders günstige Fliesen erwerben können, kann dieser Aspekt des Selberlieferns sehr zu Ihrem Vorteil sein.

In diesem Fall schreibt der Fliesenleger dann in sein Angebot: „Die Fliesen werden bauseits gestellt“. Alle anderen Materialien wie Abdichtung, Fliesenkleber, Fugenmörtel und Eckschutzschienen gehören aber zu den zu erbringenden Leistungen des Fliesenlegers.

Tipp: Wenn Sie Angebote vergleichen, achten Sie darauf, ob das Material enthalten ist oder nicht. Dadurch können große Preisunterschiede vorliegen. Das auf den ersten Blick günstigere Angebot könnte durch bauseits zu lieferndes Material in Wirklichkeit das teurere sein.

Bauseits zu erbringende Leistungen: Was gehört dazu?

Steht im Angebot oder Vertrag etwas von bauseits zu erbringenden Leistungen, geht es um Arbeiten oder Planungsleistungen, die Sie als Bauherr für einen Unternehmer oder Planer erbringen müssen. Ein Beispiel dafür ist, wie schon beschrieben, das Bodengutachten, das für die Planung der Gründung erforderlich ist.

Und noch ein Beispiel: „Auf dem Baugrundstück ist bauseits für Baufreiheit zu sorgen.“ Das heißt, dass auf der Baustelle keine Pflanzen, Müll oder alte Gebäudeteile vorhanden sein dürfen. Wenn noch Bäume auf dem Grundstück stehen, müssen Sie zumindest eine Fällgenehmigung einholen, damit die Bäume vor Baustart wegkommen.

Tipp: Lesen Sie im Angebot genau nach, welche Leistungen Ihrerseits geleistet werden müssen, was der Unternehmer übernimmt und wie viel seine Leistungen kosten – mit oder ohne Material. So kommt es nicht hinterher zu bösen Überraschungen.

Denn es ist möglich, dass der Unternehmer mit dem Wort „bauseits“ versucht, typische Maßnahmen, die in seinem Tätigkeitsfeld liegen, dem Bauherren durch den Vertrag aufzuerlegen, um Kosten zu sparen.

Bauseits: Angebote und Verträge richtig lesen

Um Missverständnissen vorzubeugen und damit einhergehende, unerwartete Mehrkosten gleich im Vorfeld zu vermeiden ist es unerlässlich, einen Vertrag gründlich zu prüfen – sowohl rechtlich wie technisch. Sind Sie sich selbst unsicher, sollten Sie einen Experten zu Rate ziehen. Ein Fachanwalt für Baurecht kann beispielsweise ein Auge auf Ihren Vertrag werfen und weiß, auf welche Punkte es ankommt. Denn in Verträgen gibt es oft noch viele weitere Formulierungen neben dem Begriff „bauseits“, die es zu verstehen und zu prüfen gilt.

Für die technische Überprüfung können Sie die Unterstützung eines Bausachverständigen nutzen. Vielen Bauherren und Immobilienkäufern sind die technischen Details eines Vertrages und der späteren Immobilie nicht geläufig. Lassen Sie sich hier gründlich beraten und verständlich erklären, was Sie kaufen oder bauen. Auch während des Baus kann ein Experte Sie beraten und Missverständnisse klären.

Dieser Expertenartikel wurde mit großer Sorgfalt von der Immoportal.com Redaktion geprüft. Unser Anspruch ist es, fachlich fundiertes Wissen zu veröffentlichen. Dennoch kann es sein, dass inhaltliche Fehler nicht entdeckt wurden oder der Inhalt nicht mehr dem aktuellen Gesetzesstand entspricht. Finden Sie Fehler, freuen wir uns, wenn Sie uns Bescheid geben. Wir werden die Informationen dann umgehend berichtigen.
Zurück zum Anfang