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Kostenschätzung nach DIN 276

Inhaltsverzeichnis

Was versteht man unter der Kostenschätzung?

Die Kostenschätzung nach DIN 276 – Kosten im Bauwesen - ist ein wichtiger Bestandteil sowie eine der Leistungsphasen der HOAI. Im Zuge der Kostenschätzung werden „die Kosten auf Grundlage der Vorplanung“ ermittelt. Somit bildet die Kostenschätzung eine zentrale Grundlage für die Entscheidung über die Weiterführung der Vorplanung zur Entwurfsplanung. Insbesondere basiert sie auf den Planunterlagen der Vorplanung sowie auf zeichnerischen Darstellungen. Aus der Kostenschätzung lassen sich „zu bauende Mengen“ errechnen.

Dem Brutto-RaumInhalt [m³ BRI] wird dabei eine besondere Bedeutung beigemessen. Die Kosten für ein Bauprojekt lassen sich durch das Heranziehen von Vergleichszahlen anderer vergleichbarer Bauprojekte schätzen. Diese Vergleichszahlen werden auch als Kostenkennzahlen (€/m³ BRI) bezeichnet. Spezielle Besonderheiten sind, bei den in Vergleich gezogenen Kostenkennzahlen wie beispielsweise Erschließung, Qualitätsstandard oder Lage, zu berücksichtigen.

Wofür kann die Kostenschätzung von Nutzen sein?

Bei der Kreditbewilligung kann sich die Kostenschätzung in Kombination mit einem Finanzierungsplan günstig auf die Kreditzusage auswirken. Letztlich kann die Kostenschätzung für die Einschätzung der Bank weitere Anhaltspunkte liefern. Zu gliedern ist die Kostenschätzung gemäß DIN 276 (12/2018) bis zur zweiten Ebene der Kostengliederung in mindestens sieben Kostengruppen. Die ältere Fassung der DIN 276, die DIN 276-1 (12/2008) schrieb eine Gliederung lediglich bis zur 1. Ebene vor.

Ein Auszug aus Teil 1 der ÖNORM B 1801, der das Kostenziel der Kostenschätzung näher definiert:

  • Phase: Die Vorentwurfsphase
  • Gliederung: Planungsorientiert – Grobelement und ausführungsorientiert – Kostenbereich
  • Grundlagen: Vorentwurfsplanung mit Angaben über Nutzungsarten und Nutzungsbereiche mit Quantitätsangaben, wie zum Beispiel der Flächen, Rauminhalte oder der Anzahl der Räume
  • Ziel: Kostenvorgabe für die Kostenberechnung sowie zur Kontrolle der Kosten
Exkurs Die ÖNORM B 1801-1 Kosten im Hoch- und Tiefbau – Kostengliederung regelt die Kostengliederung von Kosten im Hoch- und Tiefbau. Der aktuell gültige Entwurf der Norm B1801-1 vom 01.12.2015 heißt Bauprojekt- und Objektmanagement – Teil 1: Objekterrichtung.
Die aktuelle Fassung widmet sich ausführlicher den Punkten: „Gliederung der Dokumentation bei Baumaßnahmen während der Phasen Konzeption, Planung und Errichtung, mit Planung und Gliederung von Qualität, Terminen und Kosten“.
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