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Was ist ein Darlehensnehmer?

Inhaltsverzeichnis

Wer ein Haus bauen oder eine Immobilie kaufen will, muss sich in der Regel Geld leihen. Ein Darlehensnehmer ist also ein Kreditschuldner, der sich einen bestimmten Betrag bei einem Kreditgeber, meistens einer Bank, leiht. In dem gemeinsam vereinbarten Darlehensvertrag ist festgelegt, dass der Kreditnehmer die vereinbarte Darlehenssumme in einem fixierten Zeitraum zuzüglich Zinsen zurückzahlen muss. Die Rechte und Pflichten des Darlehensnehmers sind in §§ 488 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt.

Zwei Darlehensnehmer als Gesamtschuldner

Wird ein Darlehensvertrag von zwei Personen unterschrieben, haftet der zweite Darlehensnehmer, falls der erste die vereinbarten Raten nicht zahlen kann. Der Grund dafür ist, dass beide Darlehensnehmer gleichermaßen unterschrieben und sich damit gegenüber der Bank als Gesamtschuldner zur Ratenzahlung verpflichtet haben. Daher spricht man hier auch von der gesamtschuldnerischen Haftung. Viele Ehepaare, die eine Immobilie gemeinsam erworben haben, werden als Gesamtschuldner eingetragen. Möchte einer der beiden Darlehensnehmer aus dem Darlehensvertrag aussteigen, muss er einen Antrag auf Schuldhaftentlassung bei der Bank stellen. Die Bank wird dem Antrag allerdings nur zustimmen, wenn der verbleibende Darlehensnehmer solvent genug ist, das Darlehen vereinbarungsgemäß allein zurückzuzahlen.

Wann können Darlehensnehmer kündigen?

Der Darlehensnehmer hat aber nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Er hat zum Beispiel das Recht, den Darlehensvertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Zinsbindung eines Darlehens zu kündigen. Und dies, obwohl die Darlehenssumme dann noch nicht vollständig zurückgezahlt ist. Ein Beispiel: Der Darlehensnehmer hat mit der Bank einen Darlehensvertrag mit einer Laufzeit von 25 Jahren vereinbart. Die Bank garantiert allerdings die Zinsbindung nur für zehn Jahre. Würde der Zins sich nun nach zehn Jahren verändern, hat der Darlehensnehmer die Möglichkeit, das Darlehen zum Ende der Zinsbindung zu kündigen und einen neuen Vertrag mit der Bank über die Finanzierung abzuschließen. Die verbleibende Darlehenssumme, die noch nicht zurückbezahlt wurde, bleibt natürlich bestehen.

Alternativ hätte der Darlehensnehmer nach den zehn Jahren auch die Möglichkeit das restliche Darlehen zurückzubezahlen, sofern eine Frist von sechs Monaten eingehalten wird. Darlehen mit variablem Zinssatz kann der Kreditnehmer auch jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen, allerdings muss er dann auch die gesamte Darlehenssumme zurückzahlen. 

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