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Was ist ein Feuerwehrplan und wie muss er aussehen?

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Feuerwehrplan?

Ein Feuerwehrplan ist ein Grundrissplan von einem Gebäude, in dem alle wichtigen Fluchtwege und Brandschutzeinrichtungen dargestellt sind. Die Feuerwehr benötigt einen Feuerwehrplan, um sicher und schnell Hilfe leisten zu können. Er liefert der Einsatzleitung bereits vor Ankunft der Rettungskräfte wichtige Informationen, die eine schnelle Lagebeurteilung und Orientierung außerhalb und innerhalb eines Objekts oder einer baulichen Anlage ermöglicht. Auf diese Weise können Feuerwehrpläne bewirken, dass Sach- oder Umweltschäden begrenzt und Menschenleben gerettet werden.

Abgrenzung zu anderen Begriffen

  • Feuerwehreinsatzplan: Feuerwehrpläne, die zusätzlich taktische Informationen enthalten, werden als Feuerwehreinsatzpläne bezeichnet. Solche taktischen Informationen können zum Beispiel Zugangs- und Anleitermöglichkeiten, aber auch besondere Gefahren sein.
  • Feuerwehrlaufkarte: Genauso wie Feuerwehrpläne sind auch Feuerwehrlaufkarten Sonderpläne, die den Brandeinsatz unterstützen. Sie sind bei Gebäuden mit einer Brandmeldeanlage, die zur Feuerwehr aufgeschaltet ist, notwendig und zeigen den Weg von der Brandmelderzentrale, dem Anzeigetableau oder dem Feuerwehr-Bedienfeld zum ausgelösten Brandmelder an.
  • Flucht- und Rettungsplan: Flucht- und Rettungspläne zeigen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden den Weg zum nächstmöglichen Ausgang ins Freie oder zu einem anderen sicheren Ort. Sie dienen den anwesenden Personen zur Eigenrettung und der Feuerwehr als Orientierung, sollten für diese keine Feuerwehrpläne vorhanden sein.
  • Brandschutzvisualisierungsplan: In einem Brandschutzvisualisierungsplan werden die wesentlichen Aspekte eines Brandschutzkonzeptes dargestellt. Er gibt einen einfachen Gesamtüberblick und ist für Gebäude der Gebäudeklasse 4 und 5 sowie für Sonderbauten notwendiger Bestandteil der Prüfunterlagen der Genehmigungsplanung.
  • Brandschutzplan: Der Begriff Brandschutzplan wird oft als übergeordnete Bezeichnung für Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne sowie Brandschutzvisualisierungspläne genutzt.

Wann braucht man einen Feuerwehrplan?

Feuerwehrpläne zählen nicht grundsätzlich zu den notwendigen Unterlagen eines Bauantrags, können aber von der Baugenehmigungsbehörde gefordert sein. Ob ein Feuerwehrplan erstellt werden muss oder nicht, hängt von der Lage, der Art und der Nutzung der baulichen Anlage ab.

Fest vorgeschrieben sind Feuerwehrpläne in der Regel für

  • Sonderbauten (z.B. Schulen, Kindergärten, öffentliche Versammlungsstätten, größere Verkaufsstätten, Industriegebäuden, Hochhäuser, Krankenhäuser, etc.) und
  • Objekte mit eingebauter Brandmeldeanlage.

Auch bei der Lagerung von Gefahrstoffen können Feuerwehrpläne notwendig werden.

Gut zu wissen

Außer der Baugenehmigungsbehörde können auch Sachversicherer oder Berufsgenossenschaften Feuerwehrpläne fordern.

Was muss ein Feuerwehrplan enthalten?

Ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 setzt sich aus einem grafischen und einem schriftlichen Teil zusammen:

Zum grafischen Teil eines Feuerwehrplans zählen
  • der Übersichtsplan,
  • mindestens ein Geschossplan (auch Objektplan genannt),
  • gegebenenfalls Sonderpläne wie beispielsweise Umgebungs-, Detail- oder Abwasserpläne
Der schriftliche Teil eines Feuerwehrplans beinhaltet
  • eine Legende zur Erläuterung der Darstellungen
  • zusätzliche Objekt- und Einsatzinformationen in Textform

Grafische Anforderungen an Feuerwehrpläne

Bei den Symbolen, die für die Pläne verwendet werden, müssen zum einen die Vorgaben der DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ und der DIN 14034 „Grafische Symbole für das Feuerwehrwesen“ berücksichtigt werden und zum anderen die spezifischen Gestaltungsvorgaben der zuständigen Brandschutzdienststelle. Um den Feuerwehrplan so schnell und klar wie möglich lesbar zu machen, ist eine Überkennzeichnung mit Symbolen zu vermeiden. So sind zum Beispiel tragbare Feuerlöscher, Brandmelder, Alarmhupen, Rettungskennzeichen und Bemaßungen aus den Plänen rauszulassen.

Die DIN 14095 enthält auch Angaben zu

  • Papierformat und Qualität: Es muss weißes Papier im Hochformat A4 oder im Querformat A3 verwendet werden; alle Pläne sind auf das Hochformat A4 zu falten und gegen Nässe und Verschmutzung zu schützen
  • Maßstab und Raster zum Abmessen von Entfernungen: Die Übersichtspläne sind mit einem Raster versehen werden. Bei den Geschossplänen genügt eine Maßstabsleiste; alle Geschosspläne müssen in einem einheitlichen Maßstab dargestellt werden.
  • Planausrichtung mit Angabe der Himmelsrichtung: Es muss ein Nordpfeil angegeben werden und die Hauptzufahrt beziehungsweise der Hauptzugang sollte sich am unteren Rand des Plans befinden.
  • Größe von Beschriftung und Symbolen: Schriften müssen mindestens zwei Millimeter hoch sein. Die Kantenlänge von Symbolen muss mindestens sieben Millimeter betragen.
  • Farbe: Zum Beispiel Signalblau für Löschwasser, Signalrot für Brandwände, Signalgelb für unbefahrbare Fläche.

Wichtig: Die hier erwähnten Punkte sind nur ein Teil der Vorgaben der DIN 14095!

Gut zu wissen

Umfang des Feuerwehrplans sowie Form, Ausfertigungsanzahl und Bereitstellungsart – ob nur ausgedruckt oder auch digital – geben oftmals die auf kommunaler Ebene zuständigen Stellen vor. Sie stellen für den schriftlichen Teil auch häufig Vordrucke zum Ausfüllen bereit.

Wer bekommt den Feuerwehrplan?

Die Feuerwehrpläne sind für die Feuerwehr gedacht und werden ihr von den jeweiligen Bauherren, Eigentümern oder Gebäudebetreibern bereitgestellt. Wichtig ist, dass die Pläne nur von sachkundigen Personen erstellt werden dürfen und eng mit der Feuerwehr und der zuständigen Behörde abgestimmt und genehmigt werden müssen.

Gut zu wissen

Einige Brandschutzdienststellen und Feuerwehrzentralen bieten auf ihrer Internetseite Merkblätter zum Thema Feuerwehrplan an.

Wie oft müssen Feuerwehrpläne geprüft werden?

Ein Feuerwehrplan muss mindestens alle zwei Jahre von einem Sachkundigen geprüft und falls notwendig aktualisiert werden. Sachkundig kann zum Beispiel ein Brandschutzbeauftragter sein, der eine entsprechende feuerwehrtechnische Zusatzausbildung hat. Bei Veränderungen am Objekt oder in der Nutzung muss der Feuerwehrplan sofort aktualisiert werden.

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