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Was versteht man unter einem Geländer?

Inhaltsverzeichnis

Was versteht man unter einem Geländer?

Geländer dienen folgendem Zweck: Der Personenführung oder der Absturzsicherung in Brüstungshöhe. Üblicherweise sind Geländer durchbrochen und in einzelne Stäbe, Baluster (Balustrade) oder Pfosten unterteilt, die im Handlauf (Geländerholm) abschließen. Sie werden meist aus Holz, Stahl, Kunststoff, Beton, etc. gefertigt und kommen an verschiedensten Orten zum Einsatz. Geländer übernehmen in erster Linie eine Schutzfunktion, teils sind sie aber auch schlicht dekoratives Element.

Bei längeren Geländern sind in bestimmten Abständen, zur Stabilität und Verstärkung der dünneren Stäbe, Hauptpfosten zu setzen. Geländer können, vor allem bei der Verwendung von Stein oder Beton, auch massiv gestaltet sein. Manche Geländer werden dauerhaft befestigt, andere dienen nur für kurze Zeit dem Schutz und lassen sich denn auch wieder leicht demontieren. 

Exkurs Eine Balustrade (abgeleitet von französisch balustrade und vom italienischen balaustrata) beschreibt eine  niedrige Reihe individuell gestalteter säulengleicher Stützen, die über eine durchgezogene  Abdeckung verfügen. Die Balustrade dient etwa als Geländer an Treppen, Balkonen, Terrassen oder als Brüstung.

Wo sind Geländer angebracht bzw. vorgeschrieben?

Geländer werden an folgenden Punkten angebracht:

  • Wegen (Brücken, Böschungen, Laderampen, etc.)
  • Dachgärten, Treppen, Balkonen und Fenstern mit Brüstungen < 80 cm oder raumhohen Glasfassaden
  • Fahrzeugen (LKW: Silo-Sattelzüge, Schiffe: Reling)
  • Sonderbauten (Aussichtstürme oder -plattformen)
  • Gerüsten
  • Maschinen und Industrieanlagen (Stegen, Rohrbrücken, Silos, Behältern, Kränen)
  • möglichen Absturzkanten (Dampferanleger, befestigte Gewässer-Ufer)

Welche Höhe ist für ein Geländer vorgeschrieben?

Die Höhe, die ein Geländer haben muss, variiert. So müssen beispielsweise Treppengeländer (gemessen wird über die Stufenvorderkante) ≥ 0,90 Meter hoch sein. Handelt es sich um eine Arbeitsstätte, muss die Höhe dagegen ≥ 1,00 Meter betragen.  

Jedes Bundesland hat unterschiedliche Regelungen getroffen. Bei einem Gebäude mit einer Absturzhöhe von ≥ 12 Metern werden Geländer in einer Höhe von ≥ 1,10 Meter gefordert. Um Radfahrer oder Fußgänger vor Abstürzen zu schützen, werden auf Brücken entsprechende Geländer angebracht, die aus Aluminium und Stahl gefertigt sind. Diese Geländer müssen bei einer Absturzhöhe > 12 Meter eine Höhe von mindestens 1,10 Meter und bei einer Absturzhöhe < 12 Metern eine Mindesthöhe von 1,00 Meter aufweisen. Die Geländer, die parallel zu Radwegen verlaufen, müssen ≥ 1,30 Meter hoch sein.

Welche Anforderungen werden an ein Geländer gestellt?

Die wesentlichen Kriterien, wie etwa die Form, von Treppen in Gebäuden werden in diversen Vorschriften geregelt. Dieses Regelungen sind in den Unfallverhütungsvorschriften (UVV), den Landesbauordnungen sowie der DIN-Norm 18065 „Gebäudetreppen“ nachzuschlagen. Alle Vorschriften schreiben gleichermaßen ein Treppengeländer für Treppen mit mehr als 3 Stufen vor.

Den horizontalen Abschluss eines Geländers bildet der Geländerholm, umgangsprachlich besser bekannt als der Handlauf. Für Kinder-/ Tagesstätten gelten hier entsprechend gesonderte Anforderungen.

Wie sicher sind Geländer im Einzelfall?

Handelt es sich um ein offensichtlich älteres und eventuell morsches (Holz) Geländer, sollte man sich nicht mit einer Wandergruppe für ein Gruppenfoto dagegen lehnen.

Inwieweit das Material im Bereich der Geländerpfosteneinspannung geschwächt ist, vermögen Laien kaum zu beurteilen. Das Material kann durch Verfaulen (Holz), Korrosion (Stahl) oder durch Versprödung (Kunststoff) stark beansprucht sein oder schlicht keinen Halt mehr bieten. Daher ist in solch einem Fall Vorsicht geboten.
Für einige Bauwerke, wie auch für Brücken ist eine jährliche Standsicherheits-Prüfung, wozu auch immer eine Überprüfung entsprechender Geländer gehört, vorgeschrieben. Diese Vorschrift ist in der DIN 1076 geregelt.

Welche Vorschriften gibt es hinsichtlich der Statik?

Ein Statiker bemisst die relevante Geländerhöhe anhand der Kragarmlänge des Geländers, die meist nicht identisch ist mit der Brüstungshöhe. Die Kragarmlänge wird vom Befestigungspunkt des Geländers aus gemessen, die Brüstungshöhe dagegen vom fertigen Fußboden aus. Diese zwei Höhen können, je nach Konstruktion des Geländers erheblich differieren.

Der Ingenieur für Tragwerksplanung ist Experte für die Berechnung von tatsächlich erforderlicher Materialstärke sowie der Größe der Verbindungsmittel für Geländer.

Die Statik unzähliger Geländer wird nicht durch einen der hier genannten Experten berechnet. Das kann im Falle eines Personenschadens strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.  Details regeln die Normen DIN EN 1991-1-1 bzw. DIN EN 1991-1-1/NA.

Welche Vorschriften gelten hinsichtlich einer Geländer-Montage?

Geländer sollten grundsätzlich nach Zulassung bemessen und befestigt werden. Eine marode Bauteilverbindung am Geländer kann erhebliche ökonomische Folgen bis hin zu Personenschäden bedeuten.

So ist beispielsweise vorgeschrieben, dass nur ganz spezielle, seitens der Bauaufsicht zugelassene Dübel aus Edelstahl für die Verankerung einer Balkonplatte verwendet werden dürfen. Um Korrosionen vorzubeugen, dürfen Geländer aus Edelstahl nicht mit verzinkten Schrauben befestigt werden.

Nach welchen Kriterien werden Geländer unterschieden?

  • Form (Typisiert oder Individuell)
    - Handlauf mit Knieleistengeländer, Geländerfüllung, Füllstabgeländer, Geländer mit Verkleidung
    - Stahlbetonfertigteil, Glasgeländer, Stahlrohrgeländer, Lamellengeländer, gemauertes Geländer
    - Platten, Glas, Lochblech, Draht, Seile
  • Material (Seile, Gewebe, PVC-Wellplatten, Asbestzement-Faserplatten, Glas)
  • Design (Künstler, Handwerker, Architekt/Designer, Ingenieure)
  • Herstellung durch
    - Künstler und Autodidakten
    - Handwerk: Zimmermann, Tischler, Bauschlosser, Glaser, Steinmetz (Bildhauer), Maurer, Schmied
  • Industrie:
    - Kunststoff -, Holz-, Metall- oder Glas-Betriebe (Manufakturen)
  • Funktion (Absturzsicherung, Wegführung, Ornament)
  • Statik (Berechnung für Typen/Systemgeländer oder Einzelgeländer)
  • Zusatzfunktionen von Geländern (Sicht- und Windschutz, Blumenkastenhalter, Halter für Sonnenschirm, Satellitenantennen, Übersteigschutz, Halterung Wäscheleine, etc.)

Das Geländer als baukonstruktives Element

Charakteristisch für ein Ganzglasgeländer sind die fehlenden statisch wirksamen baukonstruktiven Elemente, wie beispielsweise Geländerpfosten oder -stäbe.

Als Ganzglasgeländer werden fälschlicherweise auch Geländer bezeichnet, deren Absturzsicherung durch Glasscheiben gewährleistet ist. Hier bestehen jedoch lediglich die Zwischenelemente aus Glas. Bei Ganzglasgeländern werden im Boden verspannte Sicherheitsglasplatten verbaut. Alle Regelungen, die die Sicherheit von Konstruktionen erhöhen, finden sich in den technischen Richtlinien für absturzsichernde Verglasung, kurz TRAV.

Inzwischen existiert eine Grundlage für die statische Berechnung von Gläsern. Diese Grundlage wurde mit Einführung der DIN 18008 geschaffen.

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