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Was versteht man unter einem Sicherheitstreppenraum?

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Sicherheitstreppenraum?

Ein Sicherheitstreppenraum ist eine spezielle Art des notwendigen Treppenraums: Die in ihm verlaufende notwendige Treppe stellt sowohl den ersten als auch den zweiten Rettungsweg in einem dar. Der Sicherheitstreppenraum gilt damit als Ersatz für den gesetzlich vorgeschriebenen zweiten Rettungsweg. Dementsprechend höhere Anforderungen sind bei einem Sicherheitstreppenraum zu erfüllen: Gemäß Musterbauordnung (MBO § 33 Absatz 2 Satz 3) muss der Sicherheitstreppenraum sicher erreichbar und so gestaltet sein, dass darin kein Brand entstehen kann und weder Feuer noch Rauch in ihn eindringen können.

Erläuterung

Notwendige Treppe und notwendiger Treppenraum

Die notwendige Treppe stellt den ersten Rettungsweg ins Freie bei nicht ebenerdigen Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum dar. Sie muss in einem eigenen Treppenraum liegen – dem notwendigen Treppenraum.

Wann braucht man einen Sicherheitstreppenraum?

Ist kein zweiter Rettungsweg möglich, muss der notwendige Treppenraum als Sicherheitstreppenraum gestaltet werden. Zusätzlich können andere Vorschriften wie die Hochhausrichtlinie einen Sicherheitstreppenraum erforderlich machen.

Die Hochausrichtlinie legt fest, dass ein Sicherheitstreppenraume in Hochhäusern bis 60 Metern als erster und zweiter baulicher Rettungsweg dienen kann. Bei höheren Gebäuden muss es mindestens zwei Sicherheitstreppenräume geben.

Außen liegender und innen liegender Sicherheitstreppenraum

Es wird unterschieden in innen und außen liegende Sicherheitstreppenräume. Innen liegende Sicherheitstreppenräume dürfen nur realisiert werden, wenn ein Schacht mit natürlicher Lüftung (Firetower) mit einem Schachtquerschnitt von mindestens fünf auf fünf Metern vorhanden ist. Als Alternative zum Firetower kann eine Lüftungsanlage mit Druckbelüftung (zum Beispiel Rauchschutzdruckanlage mit mechanischer Regelung oder elektronisch gesteuerte Differenzdruckanlage) und Sicherheitsschleuse dienen. Bei außen liegenden, mit dem Freien verbundenen Sicherheitstreppenräumen ist zu beachten, dass Fensteröffnungen zu anderen Räumen nur unter bestimmten Rahmenbedingungen möglich sind. Sie dürfen zum Beispiel nicht öffenbar sein und nicht mit Aufzugs- oder anderen Räumen verbunden sein.

Wie muss ein Sicherheitstreppenraum gestaltet sein?

Die Forderungen an einen Sicherheitstreppenraum sind klar: Es darf darin kein Brand entstehen und auch kein Feuer oder Rauch von einem anderen Raum in den Sicherheitstreppenraum eindringen. Dafür sind spezielle bauliche und technische Maßnahmen notwendig. Hier ein paar Beispiele:

  • Für Sicherheitstreppenräume dürfen nur nicht brennbare Baustoffe verwendet werden.
  • Die Wände müssen in der Art von Brandwänden ausgeführt werden.
  • In Sicherheitstreppenräumen dürfen keine Leitungen verlegt werden – außer solche, die für die Versorgung des Treppenraums notwendig sind (zum Beispiel die Stromleitungen für die Beleuchtung).
  • In Sicherheitstreppenräumen darf es keine Öffnungen außer den Zugängen und dem Ausgang geben. Ausnahmen sind unter bestimmten Randbedingungen möglich.

Sicherheitstreppenraum: Wann ist eine Schleuse notwendig?

Um den Feuer- und Raucheintritt aus anderen benachbarten Räumen in den Sicherheitstreppenraum zu verhindern, muss der Zugang zum Treppenraum

  • bei innenliegenden Sicherheitstreppenräumen über eine Sicherheitsschleuse erfolgen und
  • bei außenliegenden Sicherheitstreppenräumen über einen zur Atmosphäre offenen Gang.

Eine Sicherheitsschleuse ist ein Raum, der durch zwei hintereinander angeordnete selbstschließende T-30-Brandschutztüren unter einem Luftüberdruck steht. In der Regel wird dazu die Menge der Zuluft im Vergleich zur Luftabsaugung etwas erhöht. So entsteht ein leichter Luftstau, der den Rauch, der beim Öffnen einer Tür in die Sicherheitsschleuse eindringen möchte, stoppt und nicht in den Sicherheitstreppenraum vordringen lässt.

Erfolgt der Zugang zum Sicherheitstreppenraum über einen offenen Gang, muss dieser so im Windstrom angeordnet sein, dass der Rauch immer ungehindert ins Freie entweichen kann und nicht in den Sicherheitstreppenraum gelangt. Der Gang darf deshalb nicht in Gebäudenischen oder -winkeln platziert sein.

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