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Auftritt Treppe: Was steckt dahinter?

Inhaltsverzeichnis

Was ist der Auftritt bei einer Treppe?

Als Auftritt wird bei einer Treppe die horizontale Fläche einer Stufe bezeichnet, auf die der Fuß auftritt. Sie wird gemäß DIN 18065 in der Lauflinie von der Vorderkante einer Stufe bis zur Projektion der Vorderkante der folgenden Stufe gemessen. Ist keine Unterschneidung vorhanden, entspricht das Auftrittsmaß (a) dem Maß der Trittstufe. Gibt es eine Unterschneidung, muss diese vom Maß der Trittstufe abgezogen werden, um das Auftrittsmaß zu erhalten – oder andersrum formuliert: Auftrittsmaß plus Maß der Unterschneidung gleich Maß der Trittstufe.

Unterschneidung Eine Unterschneidung entsteht, wenn die Trittstufe über die Setzstufe auskragt oder die Setzstufe schräg nach hinten zurückspringt.

Insbesondere bei Spindel- und Wendeltreppen sowie Treppen mit gewendelten Läufen ist es wichtig, dass der Auftritt entlang der Lauflinie  gemessen wird. In welchem Bereich die Lauflinie liegen muss, ist in der DIN 18065 festgelegt.

Bei gewendelten Treppen wird der Auftritt im Krümmungsbereich der Lauflinie gemessen. Er entspricht der Sehne, die sich durch die Schnittpunkte der gekrümmten Lauflinie mit den Vorderkanten der Stufen bildet.

Wie groß sollte der Auftritt einer Treppe sein?

Grundsätzlich muss der Auftritt einer Treppe groß genug sein, damit man sicher auftreten kann. Gemäß DIN 18065 gelten für Auftritte folgende Abmessungen:

Geltungsbereich

Treppenart

Mindestauftritt

Maximaler Auftritt

Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen

Baurechtlich notwendige Treppe

230 Millimeter

370 Millimeter

Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen

Zusätzliche Treppe

210 Millimeter

370 Millimeter

Andere Gebäude

Baurechtlich notwendige Treppe

260 Millimeter

370 Millimeter

Andere Gebäude

Zusätzliche Treppe

210 Millimeter

370 Millimeter

Bei gewendelten Treppen wird der Auftritt im Krümmungsbereich der Lauflinie gemessen. Er entspricht der Sehne, die sich durch die Schnittpunkte der gekrümmten Lauflinie mit den Vorderkanten der Stufen bildet.

Wie groß sollte der Auftritt einer Treppe sein?

Grundsätzlich muss der Auftritt einer Treppe groß genug sein, damit man sicher auftreten kann. Gemäß DIN 18065 gelten für Auftritte folgende Abmessungen:

Wendelstufen müssen bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen einen Auftritt von mindestens 50 Millimeter an der schmalsten Stelle der inneren Begrenzung der nutzbaren Laufbreite haben. Für Spindeltreppen ist kein Maß festgelegt. Bei allen anderen Gebäuden muss der Auftritt von Wendel- und Spindeltreppen mindestens 100 Millimeter betragen.

Hinweis Die hier genannten Maße gelten für den fertigen Zustand. Sie dürfen nicht durch Einbau- und Fertigungstoleranzen über- oder unterschritten werden.

Für Podeste in Wohngebäuden gilt: Das Auftrittsmaß liegt beim 2,5-fachen des kleinsten Auftrittes des folgenden Treppenlaufs. In allen anderen Gebäuden muss der Auftritt eines Podests mindestens dem dreifachen Auftritt entsprechen.

Gut zu wissen

Im Außenbereich sind die Auftritte von Treppen meist tiefer als die Treppenauftritte im Innenbereich.

Wie berechne ich den Auftritt einer Treppe?

Um den passenden Auftritt für eine Treppe zu berechnen, wird zum einen die Steigungshöhe und zum anderen das Schrittmaß benötigt. Das Schrittmaß liegt bei Erwachsenen zwischen 59 und 65 Zentimetern, im Durchschnitt bei 63 Zentimeter.

Die Formel für die Berechnung des Treppenauftritts lautet:

  • Auftritt (a) = Schrittmaß - 2x Steigung (s)

Ob der Auftritt zu klein und somit die Gefahr eines Sturzes erhöht ist, kann durch die sogenannte Sicherheitsregel überprüft werden: Die Summe von Auftritt und Steigung sollte 46 Zentimeter ergeben, damit man sicher auftreten kann:

  • Sicherheitsregel: Steigung (s) + Auftritt (a) = 46 cm

Neben der Sicherheitsregel gibt es auch noch die Bequemlichkeitsregel. Sie besagt, dass Treppen mit einer Neigung von rund 30 Grad bequem auf- und abzusteigen sind, wenn die Differenz von Auftritt und Steigung einen Wert von 12 ergibt:

  • Bequemlichkeitsregel: Auftritt (a) - Steigung (s) = 12 cm
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