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Was versteht man unter der Grundsteuer?

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine der ältesten Steuern in Deutschland. Sie wird auf kommunaler Ebene von den Gemeinden auf den Grundbesitz erhoben und gilt für:

  • unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B oder Grundsteuer C (ab 2025))
  • bebaute Grundstücke (Grundsteuer B)
  • Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)

Die Gemeinden erhalten die gesamten Einnahmen, die durch die Grundsteuer erzielt werden. Dabei stellt die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden dar. Sie nutzen die Gelder beispielsweise zur Finanzierung von öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Kindertagesstätten und Büchereien sowie für Investitionen in die öffentliche Infrastruktur.

Wichtig zu wissen! Neben dem Besitz an Grund und Boden werden mit der Grundsteuer auch grundstücksgleiche Rechte wie das Erbbaurecht besteuert.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A und B?

Bei der Grundsteuer werden zwei Typen unterschieden: A und B.

Die Grundsteuer B wird am häufigsten erhoben. Sie gilt für bebaute und unbebaute Grundstücke einschließlich Grundstücken für

  • Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser
  • Miethäuser
  • Geschäftshäuser
  • Gebäude, die auf einem fremden Grundstück stehen
  • Wohneigentum (Eigentumswohnung)
  • Teileigentum
  • Erbbaurecht

Der Buchstabe B steht dabei für baulich genutzten Boden. Für Privatpersonen ist nur die Grundsteuer B relevant.

Die Grundsteuer A wird seltener erhoben, da sie nur für landwirtschaftliche Betriebe anfällt. Der Buchstabe A steht für agrarisch genutzten Boden.

Gut zu wissen Durch die Grundsteuerreform wird es ab 1. Januar 2025 noch eine weitere Grundsteuer geben: die Grundsteuer C für unbebaute, baureife Grundstücke.

Was bedeutet Grundsteuer C ab 2025?

Ab 2025 können Gemeinden mit der Grundsteuer C unbebaute, baureife Grundstücke höher besteuern. Dieser Beschluss wurde im Rahmen der Grundsteuerreform gefasst. Ziel der neuen Regelung ist es, die Haltung von baureifen Grundstücken als Spekulationsobjekte unattraktiv zu machen beziehungsweise finanzielle Anreize für die Bebauung von Grundstücken zu schaffen. Auf diese Weise soll dem erheblichen Wohnungsmangel entgegengewirkt werden.

Wer hat Grundsteuer zu zahlen?

Die Grundsteuer ist immer vom Grundstückseigentümer zu zahlen. Im Grundsteuergesetz (§ 10 Abs. 1 GrStG) steht dazu:

Schuldner der Grundsteuer ist derjenige, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zugerechnet ist.

Gibt es mehrere Grundstückseigentümer, dann sind diese gemäß § 10 Abs. 2 GrStG Gesamtschuldner:

Ist der Steuergegenstand mehreren Personen zugerechnet, so sind sie Gesamtschuldner.

Da die Grundsteuer zu den umlagefähigen Nebenkosten zählt, kann sie bei Vermietung über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden – bis zu 100 Prozent, wenn der Eigentümer, sprich der Steuerschuldner nicht selbst in der Immobilie wohnt.

Wann wird die Grundsteuer erlassen?

Die Grundsteuer kann in speziellen Fällen zumindest teilweise erlassen werden:

  1. Bei erheblichen unverschuldeten Mietausfällen: Beträgt die Ertragsminderung 50 Prozent, können 25 Prozent der Grundsteuer erlassen werden; vorausgesetzt, der Steuerpflichtige hat bis zum 31. März des Folgejahres einen entsprechenden Antrag gestellt.
  2. Bei besonderen Härtegründen: Würde die Zahlung der Grundsteuer die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Steuerpflichtigen bedrohen, kann sie aufgeschoben werden.
  3. Bei denkmalgeschützten Immobilien: Die Grundsteuerbefreiung wird bei denkmalgeschützten Immobilien genehmigt, wenn die Kosten, die zu decken sind, den jährlichen Ertrag der Immobilie übersteigen.

Wer muss keine Grundsteuer zahlen?

Bestimmte Grundstücke sind grundsätzlich von der Grundsteuer befreit. Dazu zählt zum Beispiel der Grundbesitz des Bundes, der Länder und der Kommunen; aber auch Bildungseinrichtungen und Krankenhäuser sowie Pflegeeinrichtungen sind von der Zahlungspflicht der Grundsteuer ausgenommen.

Wie viel Grundsteuer muss ich zahlen?

Wie viel Grundsteuer zu zahlen ist, wird bis einschließlich 2024 folgendermaßen berechnet:

  • Grundsteuer = Einheitswert x Steuermesszahl x Hebesatz

Den Einheitswert (Grundstückswert) ermittelt das Finanzamt, die Steuermesszahl ergibt sich aus dem Gesetz und den Hebesatz legt die jeweilige Gemeinde fest.

Ab 1. Januar 2025 wird eine neue Berechnungsweise für die Grundsteuer gelten. Das Bundesmodell sieht folgende Regelung vor:

  • Grundsteuer = Grundbesitzwert x Steuermesszahl x Hebesatz (es werden neue Hebesätze gelten)

Wichtig

Nicht alle Länder folgen dem Bundesmodell: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, das Saarland und Sachsen haben sich für eine andere Art der Berechnung der Grundsteuer entschieden. Welche genau, wird in diesem Fachartikel näher erläutert: Was ändert sich durch die Grundsteuerreform 2025 in Deutschland?

Die Höhe der Grundsteuer erfahren Grundstückbesitzer mittels eines Grundsteuerbescheids vom jeweils zuständigen Finanzamt oder durch eine Veröffentlichung im Gemeindeblatt.

Bis wann muss die Grundsteuer bezahlt werden?

In der Regel wird die Grundsteuer vierteljährlich fällig: zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Es ist jedoch auch möglich, einzelne Vorauszahlungen zu leisten oder auf einmal die gesamte Grundsteuer für ein Jahr zu zahlen. Dafür muss der Steuerschuldner allerdings bis zum 31. September des Vorjahres einen Antrag stellen. Wird dieser genehmigt, muss die Grundsteuer jährlich bis zum 1. Juli gezahlt werden.

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