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Was bedeutet TGA?

Inhaltsverzeichnis

Was ist TGA?

Die drei Buchstaben TGA sind die Abkürzung für Technische Gebäudeausrüstung. Zur technischen Gebäudeausrüstung zählen alle fest installierten technischen Einrichtungen innerhalb und außerhalb eines Gebäudes, die der funktionsgerechten Nutzung des Bauwerks dienen.

Weitere synonym verwendete Bezeichnungen für die TGA sind:

  • Gebäudetechnik
  • Technische Ausrüstung (Begriff aus der HOAI und der DIN 276)
  • Versorgungstechnik
  • Haustechnik
  • Gebäudetechnische Anlagen (GTA)
  • Mechanical Electrical and Plumbing (MEP)

Was zählt zur TGA – Technischen Gebäudeausrüstung?

In der DIN 276 werden folgende Anlagegruppen zur Technischen Ausrüstung gezählt – in Klammern steht die jeweilige Kostengruppe (KG):

  1. Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen (KG 410): zum Beispiel Abwasserleitungen, Hebeanlagen, Aufbereitungsanlagen, Wasserleitungen, Sanitärobjekte, Wasserspeicher, Übergabestationen, Gasleitungen
  2. Wärmeversorgungsanlagen (KG 420): zum Beispiel Brennstoffversorgungsanlagen, Heizkesselanlagen, Wärmepumpenanlagen, Rohrleitungen, Heizkörper, Flächenheizsysteme, Schornsteinanlagen
  3. Raumlufttechnische Anlagen (KG 430): zum Beispiel Lüftungsanlagen, Teil-/Klimaanlagen, Kälteanlagen
  4. Elektrische Anlagen (KG 440): zum Beispiel Eigenstromversorgungsanlagen, Niederspannungsschalt- und -installationsanlagen, Beleuchtungsanlagen, Blitzschutz- und Erdungsanlagen
  5. Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen (KG 450): zum Beispiel Telekommunikationsanlagen, Türsprech- und Türöffnungsanlagen, Fernseh- und Rundfunkempfangs- und -verteilanlagen, Videoanlagen
  6. Förderanlagen (KG 460): zum Beispiel Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige, Krananlagen, Hydraulikanlagen
  7. Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen (KG 470): zum Beispiel küchentechnische Anlagen, Wäscherei-, Reinigungs- und badetechnische Anlagen, Feuerlöschanlagen
  8. Gebäude- und Anlagenautomation (KG 480): zum Beispiel Schaltschränke, Datenübertragungsnetze
  9. Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen (KG 490): zum Beispiel Baustelleneinrichtung, Abbruchmaßnahmen, Materialentsorgung, provisorische technische Anlagen

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nimmt in Paragraf 53 eine fast identische Unterteilung vor – §53 HOAI:

  1. Gas-, Wasser-, Abwasseranlagen
  2. Wärmeversorgungsanlagen
  3. lufttechnische Anlagen
  4. Starkstromanlagen
  5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
  6. Förderanlagen
  7. nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen
  8. Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken

Was macht ein TGA Fachplaner?

TGA-Fachplaner übernehmen die technische Planung von neuen Gebäuden und entwickeln gemeinsam mit den Gewerken Lösungen für beispielsweise Heizung, Raumbelüftung, Solaranlagen, Beleuchtung, Stromversorgung und Sicherheitsanlagen. Sie sorgen dafür, dass die einzelnen Anlagen optimal aufeinander abgestimmt werden. Für ein gutes Raumklima ist es zum Beispiel wichtig, dass die eingesetzte Heiztechnik und die verwendeten Raumluft- sowie Kältetechnik harmonieren.

TGA-Fachplaner kommen aber nicht nur bei Neubauten zum Einsatz, sondern auch für die Kontrolle und Optimierung der technischen Ausrüstung bereits bestehender Immobilien.

TGA-Planung: Welche Leistungen gehören dazu?

Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) fasst die Grundleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung TGA – in der HOAI als Technische Ausrüstung bezeichnet – in neun Leistungsphasen zusammen (§55 HOAI). Sie gelten für

  1. Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung (zum Beispiel Klärung der Aufgabenstellung, Beratung zum Leistungsbedarf)
  2. Leistungsphase 2: Vorplanung (zum Beispiel erste Kostenschätzung, Erarbeitung eines Planungskonzepts, Klärung der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse)
  3. Leistungsphase 3: Entwurfsplanung (zum Beispiel Festlegung der Systeme und Anlagenteile, Berechnen und Bemessen sowie Dimensionieren der Komponenten, Kostenberechnung und -kontrolle)
  4. Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung (zum Beispiel Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen für die behördliche Genehmigung)
  5. Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (zum Beispiel Weiterverarbeitung der Planung bis zur ausführungsreifen Lösung)
  6. Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (zum Beispiel Zusammenstellen der Vergabeunterlagen)
  7. Leitungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe (zum Beispiel Einholen, Prüfen und Bewerten der Angebote)
  8. Leistungsphase 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung (zum Beispiel Überwachen der Ausführung, Dokumentation des Bauablaufs)
  9. Leistungsphase 9: Objektbetreuung (zum Beispiel Mängelfeststellung und Durchsetzung der Mängelbeseitigung, Erstellung von Wartungsplänen)

Die Grundleistungen der Technischen Ausrüstung gelten laut HOAI für Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandhaltungen und -setzungen.

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