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Was bedeutet Gebäudetechnik?

Inhaltsverzeichnis

Gebäudetechnik: Was versteht man darunter?

Unter den Begriff Gebäudetechnik fallen alle fest installierten technischen Einrichtungen innerhalb und außerhalb von Gebäuden, die

  • der stofflichen Versorgung (zum Beispiel Gas und Wasser),
  • der energetischen Versorgung (zum Beispiel Strom und Wärme)
  • der Herstellung von Daten- und Kommunikationsverbindungen und
  • der Entsorgung von Abwasser und Abfall dienen.

Die Gebäudetechnik gewährleistet somit den Betrieb und die allgemeine Nutzung von Gebäuden.

Synonym verwendete Begriffe für Gebäudetechnik sind:

Was zählt alles zur Gebäudetechnik?

In Paragraf 53 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (§53 HOAI 2021) wird die Gebäudetechnik als Technische Ausrüstung bezeichnet und in folgende Anlagegruppen eingeteilt:

  1. Gas-, Wasser-, Abwasseranlagen,
  2. Wärmeversorgungsanlagen,
  3. lufttechnische Anlagen,
  4. Starkstromanlagen,
  5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
  6. Förderanlagen,
  7. nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen,
  8. Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken.

Hier ein paar Beispiele zu den Anlagegruppen, wie sie in der HOAI aufgelistet sind (HOAI Anlage 15.2 Objektliste):

  1. Gas-, Wasser-, Abwasseranlagen: zum Beispiel Gasdruckreglerstationen, Hebeanlagen, Trinkwasserzirkulationsanlagen, Anlagen zur Abwasserreinigung, -entgiftung oder -neutralisation
  2. Wärmeversorgungsanlagen: zum Beispiel Einzelheizgeräte, Etagenheizung, Gebäudeheizungsanlagen, Solaranlagen zur Brauchwassererwärmung, Wärmepumpenanlagen, Flächenheizungen
  3. lufttechnische Anlagen: zum Beispiel Einzelabluftanlagen, Lüftungsanlagen, Kühlanlagen
  4. Starkstromanlagen: Niederspannungsanlagen, Fotovoltaikanlagen, zentrale Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Niederspannungsinstallationen einschließlich Bussystemen, Blitzschutz- und Erdungsanlagen, Außenbeleuchtungsanlagen
  5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: einfache Fernmeldeinstallationen mit einzelnen Endgeräten, aber auch beispielsweise Konferenz- oder Dolmetscheranlagen, Objektüberwachungsanlagen
  6. Förderanlagen: zum Beispiel einzelne Aufzüge oder ganze Aufzugsanlagen, Hebebühnen, Fahrtreppen oder -steigen
  7. nutzungsspezifische Anlagen: zum Beispiel Feuerlöschanlagen, Wäscherei- oder Reinigungsanlagen (für Waschsalons), bühnentechnische Anlagen / verfahrenstechnische Anlagen: zum Beispiel Wasseraufbereitungsanlagen, Abwasserreinigungsanlagen, Regenwasserbehandlungsanlagen, Grundwasserdekontaminationsanlagen, Schlammbehandlungsanlagen
  8. Gebäudeautomation: Herstellerneutrale Gebäudeautomationssysteme oder Automationssysteme mit anlagengruppenübergreifender Systemintegration
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