Direkt zum Inhalt
A (28) | B (52) | C (5) | D (19) | E (22) | F (34) | G (30) | H (14) | I (12) | J (2) | K (34) | L (17) | M (22) | N (20) | O (7) | P (14) | Q (1) | R (24) | S (32) | T (22) | U (8) | V (15) | W (23) | X (1) | Z (7)

Was versteht man unter der Veräußerungsbeschränkung?

Inhaltsverzeichnis

Grundsätzlich kann jeder Wohnungseigentümer über sein Sondereigentum frei oder zumindest teilweise frei verfügen. Jedoch kann in einer Veräußerungsbeschränkung vereinbart werden, dass der Eigentümer für die Veräußerung die Zustimmung des Verwalters oder eventuellen Miteigentümern einholen muss. Es handelt sich dabei nicht um ein Veräußerungsverbot, eine Ablehnung muss jedoch begründet werden.

Dieser Expertenartikel wurde mit großer Sorgfalt von der Immoportal.com Redaktion geprüft. Unser Anspruch ist es, fachlich fundiertes Wissen zu veröffentlichen. Dennoch kann es sein, dass inhaltliche Fehler nicht entdeckt wurden oder der Inhalt nicht mehr dem aktuellen Gesetzesstand entspricht. Finden Sie Fehler, freuen wir uns, wenn Sie uns Bescheid geben. Wir werden die Informationen dann umgehend berichtigen.
Zurück zum Anfang