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Was bedeutet Einheitspreis?

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Einheitspreis?

Der Einheitspreis ist der Preis, der in einem Leistungsverzeichnis pro Mengeneinheit der beschriebenen Leistungsposition angegeben wird – zum Beispiel:

  • Euro pro Quadratmeter Schalung
  • Euro pro Kilogramm Betonstahl
  • Euro pro Stunde Stundenlohnarbeit

Der Einheitspreis liefert die Grundlage für die Berechnung des Gesamtpreises (GP) im Angebot:

  • GP = EP x geforderte Leistungsmenge

Ebenso für die Vergütung nach Einheitspreisen:

  • Vergütungsanspruch = EP x tatsächlich ausgeführte Leistungsmenge

Sollte die tatsächlich ausgeführte Leistungsmenge um mehr als 10 Prozent von der ausgeschriebenen Menge abweichen – nach oben oder nach unten – ist auf Verlangen ein neuer Einheitspreis zu vereinbaren (vgl. § 2 Abs. 3 VOB/B – Mengenabweichung unter oder über 10% der ausgeschriebenen Menge).

Was ist bedeutet EP bei Angebot?

Die Abkürzung EP in einem Angebot steht für den sogenannten Einheitspreis. Das bedeutet, der Unternehmer bietet in dem Angebot eine bestimmte Leistung zu einem Preis pro Einheit an.

Wie setzt sich der Einheitspreis zusammen?

Der Einheitspreis setzt sich zusammen aus:

  • den Einzelkosten, die der Leistungsposition direkt zuordenbar sind,
  • dem Anteil für Gemeinkosten,
  • dem Anteil für Wagnis und
  • dem Anteil für Gewinn.

Bei Abbruch, Rückbau und Erdarbeiten beispielsweise sind Minus-Einheitspreise, also negative Einheitspreise, möglich. So können bei Abbruch möglicherweise Materialien gewonnen werden, die wieder verwendbar sind und wertmäßig den Aufwand, der in der Leistungsposition kalkuliert wurde, übertreffen.

Einheitspreise von 0,00 Euro oder Einheitspreise im Cent-Bereich (Cent-Preise) sollten hinterfragt werden. In solchen Fällen kann es sich um eine unzulässige Mischkalkulation handeln. Dabei werden zur Kompensation der sehr vergünstigten Einheitspreise überhöhte Einheitspreise in anderen Leistungspositionen entgegengesetzt.

Dieser Expertenartikel wurde mit großer Sorgfalt von der Immoportal.com Redaktion geprüft. Unser Anspruch ist es, fachlich fundiertes Wissen zu veröffentlichen. Dennoch kann es sein, dass inhaltliche Fehler nicht entdeckt wurden oder der Inhalt nicht mehr dem aktuellen Gesetzesstand entspricht. Finden Sie Fehler, freuen wir uns, wenn Sie uns Bescheid geben. Wir werden die Informationen dann umgehend berichtigen.
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