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Grundstückspreise in Albbruck 2023

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Die Grundstückspreise in Albbruck liegen in mittlerer Lage bei 135 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 242 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 94 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
94€/m2
105€/m2
115€/m2
Mittlere Lage
121€/m2
135€/m2
148€/m2
Gute Lage
198€/m2
220€/m2
242€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Albbruck nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 133 € 171 € 279 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 118 € 152 € 248 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 108 € 139 € 226 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 98 € 126 € 206 €

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Grundstückspreise in Albbruck unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Albbruck ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 86 € 110 € 180 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 105 € 135 € 220 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 126 € 162 € 264 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Albbruck nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 2 € 4 € 6 €
Bauerwarungsland 18 € 29 € 39 €
Ungeordnetes Rohbauland 43 € 59 € 75 €
Geordnetes Rohbauland 81 € 86 € 91 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Albbruck im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 40 € 51 € 84 €
2002 39 € 51 € 83 €
2003 42 € 54 € 88 €
2004 52 € 67 € 110 €
2005 54 € 70 € 114 €
2006 61 € 78 € 128 €
2007 64 € 83 € 135 €
2008 70 € 91 € 148 €
2009 66 € 85 € 139 €
2010 64 € 82 € 134 €
2011 68 € 87 € 143 €
2012 67 € 86 € 141 €
2013 67 € 87 € 142 €
2014 70 € 91 € 148 €
2015 73 € 94 € 153 €
2016 76 € 97 € 159 €
2017 82 € 106 € 173 €
2018 92 € 118 € 193 €
2019 99 € 128 € 208 €
2020 100 € 128 € 209 €
2021 104 € 134 € 219 €
2022 108 € 139 € 227 €
2023 105 € 135 € 220 €

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Hinweise zu Bodenrichtwerten in Albbruck

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Albbruck ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Albbruck

Der Bodenwert in Albbruck liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 220 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 109%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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