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Grundstückspreise in Baienfurt 2023

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Die Grundstückspreise in Baienfurt liegen in mittlerer Lage bei 345 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 489 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 310 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
310€/m2
345€/m2
379€/m2
Mittlere Lage
310€/m2
345€/m2
379€/m2
Gute Lage
400€/m2
445€/m2
489€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Baienfurt nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 438 € 438 € 565 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 389 € 389 € 502 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 355 € 355 € 458 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 324 € 324 € 418 €

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Grundstückspreise in Baienfurt unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Baienfurt ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 282 € 282 € 364 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 345 € 345 € 445 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 414 € 414 € 534 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Baienfurt nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 5 € 11 € 17 €
Bauerwarungsland 48 € 74 € 100 €
Ungeordnetes Rohbauland 110 € 151 € 193 €
Geordnetes Rohbauland 207 € 220 € 234 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Baienfurt im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2000 131 € 131 € 170 €
2001 130 € 130 € 168 €
2002 139 € 139 € 179 €
2003 173 € 173 € 223 €
2004 179 € 179 € 231 €
2005 200 € 200 € 258 €
2006 212 € 212 € 274 €
2007 232 € 232 € 300 €
2008 219 € 219 € 283 €
2009 211 € 211 € 272 €
2010 224 € 224 € 289 €
2011 222 € 222 € 286 €
2012 223 € 223 € 287 €
2013 232 € 232 € 300 €
2014 240 € 240 € 310 €
2015 249 € 249 € 322 €
2016 271 € 271 € 350 €
2017 303 € 303 € 391 €
2018 327 € 327 € 422 €
2019 329 € 329 € 424 €
2020 344 € 344 € 444 €
2021 356 € 356 € 459 €
2022 345 € 345 € 445 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Baienfurt

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Baienfurt ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Baienfurt

Der Bodenwert in Baienfurt liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 445 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 28%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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