Grundstückspreise in Beverungen 2023

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Die Grundstückspreise in Beverungen liegen in mittlerer Lage bei 80 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 99 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 57 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
57€/m2
64€/m2
70€/m2
Mittlere Lage
72€/m2
80€/m2
88€/m2
Gute Lage
81€/m2
90€/m2
99€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Beverungen nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 81 € 101 € 114 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 72 € 90 € 101 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 65 € 82 € 92 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 60 € 75 € 84 €

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Grundstückspreise in Beverungen unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Beverungen ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 52 € 65 € 73 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 64 € 80 € 90 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 76 € 96 € 108 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Beverungen nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 1 € 2 € 4 €
Bauerwarungsland 11 € 17 € 23 €
Ungeordnetes Rohbauland 25 € 35 € 44 €
Geordnetes Rohbauland 48 € 51 € 54 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Beverungen im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 24 € 30 € 34 €
2002 24 € 30 € 34 €
2003 25 € 32 € 36 €
2004 32 € 40 € 45 €
2005 33 € 41 € 46 €
2006 37 € 46 € 52 €
2007 39 € 49 € 55 €
2008 43 € 53 € 60 €
2009 40 € 50 € 57 €
2010 39 € 49 € 55 €
2011 41 € 52 € 58 €
2012 41 € 51 € 57 €
2013 41 € 51 € 58 €
2014 43 € 54 € 60 €
2015 44 € 55 € 62 €
2016 46 € 57 € 65 €
2017 50 € 62 € 70 €
2018 56 € 70 € 79 €
2019 60 € 75 € 85 €
2020 61 € 76 € 85 €
2021 63 € 79 € 89 €
2022 66 € 82 € 92 €
2023 64 € 80 € 90 €

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Hinweise zu Bodenrichtwerten in Beverungen

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Beverungen ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Beverungen

Der Bodenwert in Beverungen liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 90 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 40%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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