Grundstückspreise in Elzach 2023

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Die Grundstückspreise in Elzach liegen in mittlerer Lage bei 265 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 302 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 216 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
216€/m2
240€/m2
264€/m2
Mittlere Lage
238€/m2
265€/m2
291€/m2
Gute Lage
247€/m2
275€/m2
302€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Elzach nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 304 € 336 € 349 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 271 € 299 € 310 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 247 € 272 € 283 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 225 € 249 € 258 €

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Grundstückspreise in Elzach unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Elzach ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 196 € 217 € 225 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 240 € 265 € 275 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 288 € 318 € 330 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Elzach nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 4 € 8 € 13 €
Bauerwarungsland 37 € 56 € 76 €
Ungeordnetes Rohbauland 84 € 116 € 148 €
Geordnetes Rohbauland 159 € 169 € 180 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Elzach im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 91 € 101 € 105 €
2002 90 € 100 € 103 €
2003 97 € 107 € 111 €
2004 120 € 133 € 138 €
2005 124 € 137 € 142 €
2006 139 € 154 € 160 €
2007 148 € 163 € 169 €
2008 161 € 178 € 185 €
2009 152 € 168 € 174 €
2010 147 € 162 € 168 €
2011 156 € 172 € 179 €
2012 154 € 170 € 177 €
2013 155 € 171 € 177 €
2014 162 € 178 € 185 €
2015 167 € 184 € 191 €
2016 173 € 191 € 199 €
2017 188 € 208 € 216 €
2018 210 € 232 € 241 €
2019 227 € 251 € 261 €
2020 228 € 252 € 262 €
2021 239 € 264 € 274 €
2022 247 € 273 € 284 €
2023 240 € 265 € 275 €

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Hinweise zu Bodenrichtwerten in Elzach

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Elzach ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Elzach

Der Bodenwert in Elzach liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 275 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 14%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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