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Grundstückspreise in Essen 2023

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Die Grundstückspreise in Essen liegen in mittlerer Lage bei 410 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 462 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 288 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
288€/m2
320€/m2
352€/m2
Mittlere Lage
369€/m2
410€/m2
451€/m2
Gute Lage
378€/m2
420€/m2
462€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Essen nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 406 € 520 € 533 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 361 € 463 € 474 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 329 € 422 € 432 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 300 € 385 € 394 €

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Grundstückspreise in Essen unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Essen ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 262 € 336 € 344 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 320 € 410 € 420 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 384 € 492 € 504 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Essen nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 6 € 13 € 20 €
Bauerwarungsland 57 € 88 € 118 €
Ungeordnetes Rohbauland 131 € 180 € 229 €
Geordnetes Rohbauland 246 € 262 € 278 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Essen im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2000 122 € 156 € 160 €
2001 120 € 154 € 158 €
2002 129 € 165 € 169 €
2003 160 € 205 € 210 €
2004 166 € 213 € 218 €
2005 186 € 238 € 244 €
2006 197 € 253 € 259 €
2007 215 € 276 € 283 €
2008 203 € 260 € 267 €
2009 196 € 251 € 257 €
2010 208 € 267 € 273 €
2011 206 € 264 € 270 €
2012 207 € 265 € 271 €
2013 216 € 276 € 283 €
2014 222 € 285 € 292 €
2015 231 € 296 € 304 €
2016 251 € 322 € 330 €
2017 281 € 360 € 369 €
2018 303 € 389 € 398 €
2019 305 € 391 € 400 €
2020 319 € 409 € 419 €
2021 330 € 423 € 433 €
2022 320 € 410 € 420 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Essen

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Essen ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Essen

Der Bodenwert in Essen liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 420 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 31%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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