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Grundstückspreise in Issum 2023

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Die Grundstückspreise in Issum liegen in mittlerer Lage bei 200 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 220 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 180 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
180€/m2
200€/m2
220€/m2
Mittlere Lage
180€/m2
200€/m2
220€/m2
Gute Lage
180€/m2
200€/m2
220€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Issum nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 254 € 254 € 254 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 225 € 225 € 225 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 206 € 206 € 206 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 188 € 188 € 188 €

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Grundstückspreise in Issum unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Issum ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 164 € 164 € 164 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 200 € 200 € 200 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 240 € 240 € 240 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Issum nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 3 € 6 € 10 €
Bauerwarungsland 28 € 43 € 57 €
Ungeordnetes Rohbauland 64 € 88 € 112 €
Geordnetes Rohbauland 120 € 128 € 136 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Issum im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2000 76 € 76 € 76 €
2001 75 € 75 € 75 €
2002 80 € 80 € 80 €
2003 100 € 100 € 100 €
2004 103 € 103 € 103 €
2005 116 € 116 € 116 €
2006 123 € 123 € 123 €
2007 134 € 134 € 134 €
2008 127 € 127 € 127 €
2009 122 € 122 € 122 €
2010 130 € 130 € 130 €
2011 128 € 128 € 128 €
2012 129 € 129 € 129 €
2013 135 € 135 € 135 €
2014 139 € 139 € 139 €
2015 144 € 144 € 144 €
2016 157 € 157 € 157 €
2017 175 € 175 € 175 €
2018 189 € 189 € 189 €
2019 190 € 190 € 190 €
2020 199 € 199 € 199 €
2021 206 € 206 € 206 €
2022 200 € 200 € 200 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Issum

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Issum ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Issum

Der Bodenwert in Issum liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 200 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 0%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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